Grundsteuer 2024 unverändert – Stadt versendet Jahresbescheide

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Rund 92.300 Haus- und Grundstücksbesitzer in Mönchengladbach erhalten ab Mittwoch, 10. Januar, die vom städtischen Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben vorbereiteten Grundsteuerbescheide für 2024.

Die Grundsteuer wird in vier Teilbeträgen fällig, jeweils zur Mitte eines Quartals am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2024. In Fällen, in denen bis Ende September 2023 eine jährliche Fälligkeit beantragt wurde, ist die Grundsteuer in einem Betrag am 01.07.2024 fällig.

Sollte der Stadtkasse für den Einzug der Grundsteuer schon ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vorliegen, brauchen Steuerpflichtige nichts zu veranlassen. Ansonsten ist die Zahlung zum jeweiligen Fälligkeitstermin unter Angabe des Kassenzeichens zu leisten.

Ein Formular für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats steht im Internet unter www.stadtmg.de/sepamandat zur Verfügung. Weitere Zahlungshinweise befinden sich auf der Rückseite des Steuerbescheides.

Zu beachten ist, dass Mitteilungen zu Änderungen zum Grundbesitz, die bei der Stadt ab Anfang Dezember 2023 eingegangen sind, im Jahresbescheid 2024 nicht mehr berücksichtigt werden konnten. Die Bearbeitung erfolgt in den nächsten Wochen, so dass bis zur 1. Fälligkeit (15.02.2024) ein Änderungsbescheid mit den neuen Daten nachgesendet wird. Fragen zum Grundsteuerbescheid beantworten die Mitarbeitenden des Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben gerne während der Servicezeiten (Mo., Di., Do., Fr. von 8.00 – 12.00 Uhr und zusätzlich Do. von 14.00 – 16.00 Uhr) unter der Telefonnummer 02161 25-52299.

In den ersten Wochen nach Bekanntgabe der Steuerbescheide 2024 kann die telefonische Erreichbarkeit wegen der erwarteten Vielzahl von Anfragen eventuell eingeschränkt sein. Hierfür bittet die Verwaltung schon jetzt um Verständnis.

Zur Grundsteuer 2024: Die Hebesätze zur Berechnung der Grundsteuer 2024 bleiben weiterhin konstant. Bereits seit  Anfang 2016 beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer A (das betrifft die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) 240 Prozent und für die Grundsteuer B (alle sonstigen Grundstücke) 620 Prozent.

Das bisherige Grundsteuerrecht findet bis Ende des Jahres 2024 Anwendung. Ab 2025 ist die Grundsteuer-Reform von der Stadt umzusetzen. Derzeit werden vom Finanzamt Mönchengladbach die neuen Grundsteuerwerte einschließlich Steuermessbeträge ermittelt. Soweit noch nicht geschehen, erhalten die Haus- und Grundstücksbesitzer vom Finanzamt die entsprechenden Grundsteuerwertbescheide und -messbescheide. Für Rückfragen oder Rechtsmittel hierzu ist insofern auch das Finanzamt zuständig.
Für Interessierte hält die Stadt Mönchengladbach ein Informationsblatt zur neuen Grundsteuer mit Fragen und Antworten im Internet unter www.stadtmg.de/fb22_Info2024 vor.

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