Gülistan Yüksel lehnt Vorratsdatenspeicherung ab

Zu der Abstimmung im Deutschen Bundestag über das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten am vergangenen Freitag erklärt Gülistan Yüksel:
„Bei der Abstimmung am 16. Oktober über das Gesetz zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung habe ich abweichend von meiner Fraktion gegen das Gesetz gestimmt. Obwohl der vorgelegte Gesetzentwurf erheblich restriktiver ist als das ehemalige, vom Bundesverfassungsgericht aufgehobene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, habe ich mich entschieden, bei meinem Standpunkt zu bleiben.
Es ist festzuhalten, dass das nun beschlossene Gesetz sich an den strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes orientiert und restriktiver ist, als es CDU und CSU wollten.
Ich lehne eine anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten aber ab, da ich den Eingriff in die Privatsphäre der Menschen für nicht vertretbar halte. Daher habe ich dem Gesetz, das anlasslose Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten (auch bei Mindestdatenspeicherung oder Mindest- bzw. Höchstspeicherfrist) erlaubt, nicht zugestimmt. Die Digitalisierung unserer Gesellschaft nimmt stetig zu und umfasst in wachsendem Maße auch das Private. Es müssen – bei allen Vorteilen, die der technische Fortschritt mit sich bringt – meines Erachtens Räume bewahrt werden, die unbeobachtet bleiben und die unbefangenes Handeln erlauben.“

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