Läßt Landesregierung Lehrerinnen und Lehrer bewußt gegen Datenschutzgesetze verststoßen?

Team-Laschet

„Seit Januar 2018 liegt eine Dienstanweisung des Schulministeriums für die automatisierte Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der Schule vor.
In Verbindung mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung, sie tritt am 25. Mai 2018 in Kraft, zwingt sie Lehrerinnen und Lehrer zur Unterzeichnung eines Genehmigungsvordrucks, falls sie Schülerdaten an ihren Privatrechnern verarbeiten, und damit zur Übernahme etwaiger Haftungsansprüche. Damit macht sich die Mitte-Rechts Regierung einen schlanken Fuß: Die Verantwortung wird auf die Schulen und Lehrerinnen und Lehrer abgewälzt.“

Bisher fehlt es an Lösungen für Lehrerinnen und Lehrer, die Daten entsprechend sicher zu verarbeiten.
Stand heute verfügen Lehrerinnen und Lehrer weder über eine dienstliche Mailadresse noch haben sie die Möglichkeit, sensible Schülerdaten sicher zu verarbeiten.
Vorrangig ist also die Frage nach einer Lösung der Datenübertragung und –Verarbeitung, sowie der Nutzung dienstlicher Mailadressen.

Hinzu kommt die Frage, wie das Land Lehrerinnen und Lehrer mit Dienstrechnern ausstatten kann und will, damit diese mit einem Gerät auch ihren beruflichen Anforderungen gerecht werden können.
Dies kann aus Sicht der SPD-Fraktion nur in einem gemeinsamen Prozess der beteiligten Gruppen geschehen.

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