NRW-Gesetzentwurf: Zentrale Ziele nicht erreicht

Die Mönchengladbacher Landtagsabgeordneten mit Regierungsverantwortung

Sozialverband VdK NRW fordert Nachbesserungen mit klaren Zuständigkeiten für Menschen mit Behinderung

Bundesweit sollen Menschen mit Behinderung einheitliche Unterstützungsleistungen bekommen – so sieht es das Bundesteilhabgesetz vor. Entsprechende Regelungen für Nordrhein-Westfalen müssen vom Landtag in Düsseldorf im Rahmen eines Ausführungsgesetzes festgelegt werden.

Trotz einiger guter Ansätze wird der aktuell im Plenum behandelte Gesetzentwurf jedoch aus Sicht des Sozialverbands VdK Nordrhein-Westfalen nicht dazu beitragen, Leistungen aus einer Hand und wirklich gleiche Bedingungen in allen NRW-Kommunen zu schaffen.

„Zunächst begrüßen wir die grundsätzliche Festlegung der Landschaftsverbände als Träger der Eingliederungshilfe. Auch die Beteiligungsmöglichkeiten der Organisationen und Verbände der Menschen mit Behinderung, zumindest auf Landesebene, sind nun gut geregelt“, betont der VdK-Landesvorsitzende Horst Vöge. Für die Betroffenen werde es jedoch zukünftig nicht einfacher, sich im bestehenden Paragrafen- und Zuständigkeitsdschungel zurechtzufinden. „Da Aufgaben an die Kommunen übertragen werden können, wird weiterhin ein Flickwerk unterschiedlicher Leistungen und Ansprechpartner in NRW bestehen bleiben“, prognostiziert Horst Vöge.

Dieses gelte umso mehr, da die Eingliederungshilfe als Selbstverwaltungsaufgabe definiert werden soll und somit keiner Fachaufsicht des Landes unterliegt.

Der Sozialverband VdK Nordrhein-Westfalen hofft nun auf Nachbesserungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren, in dem er sich mit seinen Forderungen im Sinne der Menschen mit Behinderung einbringen wird.

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