OB Bude: „Wohnungsaufsichtsgesetz ist nötig – löst die Bekämpfung der Überbelegung von Wohnraum aber nicht allein“

Norbert-Bude_Foto-Heinz-Josef-KatzDer Vorsitzende des kommunalen Spitzenverbandes, der Mönchengladbacher Oberbürgermeister Norbert Bude, erklärt: „Ausbeuterische Vermieterpraktiken, unzumutbare Wohnverhältnisse und die Überbelegung von Wohnraum etwa im Zusammenhang mit der Armutszuwanderung aus Rumänien und Bulgarien sind ernst zu nehmende Probleme in mehreren Städten in NRW. Deshalb ist eine rechtliche Handhabe wichtig, mit der die Städte gegen solche Praktiken vorgehen können.
Das Land greift hier eine Reihe von Anregungen der Kommunen auf. Die Wirksamkeit der neuen Instrumente muss sich allerdings erst noch zeigen. Die Neuregelungen könnten in der Praxis einen sehr hohen Verwaltungsaufwand erfordern, der eine schnelle Problemlösung erschwert.“

Daher hoffe der Städtetag NRW, dass das Land im Gesetzgebungsverfahren auf Hinweise der Städte noch stärker eingeht.

Ursache für vernachlässigte Wohnungsbestände sind die Eigentümer, die zu wenig oder im Extremfall gar nichts für die Instandhaltung von Wohnraum ausgeben.
Sie müssen künftig neben der baulichen Ausstattung auch für eine Mindestausstattung in den Bereichen Technik und Hygiene sorgen, also beispielsweise für funktionierende Heizungsanlagen, Bäder und Toiletten. Sollte die Erfüllung von Auflagen der Stadt in diesen Bereichen unwirtschaftlich sein, ist das künftig vom Eigentümer nachzuweisen.
Damit kehrt sich im Vergleich zur bisherigen Regelung die Beweislast um, was die Verfahren erleichtert.
Ausdrücklich positiv bewertet der Städtetag Nordrhein-Westfalen, dass die Wohnungsaufsicht auch in Zukunft eine Selbstverwaltungsangelegenheit der Städte bleibt und nicht als Pflichtaufgabe wahrgenommen werden muss.

Der Städtetag Nordrhein-Westfalen befürchtet allerdings, dass mit dem Wohnungsaufsichtsgesetz als neuer Rechtsgrundlage bei Bürgerinnen und Bürgern, in den Nachbarschaften so genannter „Problemhäuser“ und in der Politik eine sehr hohe Erwartungshaltung geweckt wird, der die Städte wegen praktischer Probleme bei der Anwendung der Regelungen nicht genügen können, so Bude: „Die Probleme von unzumutbaren Überbelegungen von Wohnungen und Häusern in Folge der Armutszuwanderung und die mangelnde Investitionsbereitschaft von Hauseigentümern in vernachlässigte Wohnungen lassen sich leider nicht allein über die neuen Vorschriften lösen, das zeigen die Erfahrungen mit ähnlichen Regelungen in anderen Bundesländern.“

So ist beispielsweise der Nachweis der Überbelegung im Einzelfall schwierig, wenn zu klären ist, wer berechtigt in der Wohnung wohnt, wer zur Familie gehört oder wer nur zu Besuch ist. Hier stoßen viele Städte bei der praktischen Umsetzung an ihre Grenzen. Gleiches gilt, wenn nach einer Räumungsverfügung wegen Überbelegung den überzähligen Bewohnern Ersatzwohnraum zur Verfügung gestellt werden muss.

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