Übergangswohnheim an der Mülforter Straße geplant

Bereits in der vergangenen Woche wurde in der Bezirksvertretung Ost die Planung detailliert vorgestellt und seitens der Politiker zur Kenntnis genommen.
In der nächsten Sitzung des Planungs- und Bauausschusses am 3.11.215 soll ein entsprechender Beschluß erfolgen.
Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, sollen die Neubauten von Flüchtlingsunterkünften für 200 Flüchtlinge, an der Mülforter Straße nach den Plänen des Fachbereichs Gebäudemanagement in Massivbauweise ausgeführt werden. Der Zeitraum für das Bauen des Projektes ist noch nicht bekannt. Realistisch erscheint eine Fertigstellung in 2017.

Planung Mülforterstraße

Mülforterstraße

erdgeschoss_Seite_2 erdgeschoss_Seite_3 erdgeschoss_Seite_4 Beschlussentwurf Planung Mülforter Str.

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1 Kommentar zu "Übergangswohnheim an der Mülforter Straße geplant"

  1. Nela Volkovska | 3. November 2015 um 23:25 |

    Sehr geehrte Damen und Herren,,
    Einwendungen gegen den Bebauungsplan dr Parzelle 634, Flur 3, Gemarkung Giesenkirchen, Lage Mülforter Straße, 5.283 qm, Ackerland
    1.§34.BauGB Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.
    2.Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt gem.§35 BBauG vor,wenn das Vorhaben die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigt.
    3.Bei der Bebauung ist die Fluchtlinie der bisherigen Bebauung , offene Bauweise auf der Seite
    in Richtung Schloß-Dyck Str. zu beachten.
    4.Das geplante Bauvorhaben steht im Widerspruch des Generalverkehrsplans für den Mittleren Erschließungsring. Dieser soll südlich des Römerbrunnen parallel zur B.230 an Giesenkirchen vorbei bis zur Einmündung Schloß-Dyck-Str, und hier auf die vorhandene B 230 laufen.
    5. Ein Flüchtlingsheim direkt an einer von mehreren tausend Fahrzeugen am Tag befahreren B.230 zu errichten, ist eine mehr als fragwürdige Entscheidung.
    6. Es ist auch fragwürdig, ob es angebracht ist, an einem Standpunkt 200 Menschen unterschiedlicher Kultur unterzubringen, eine soziale Frage.
    Ich bitte diese Einwendungen zur Kenntnis zu nehmen und zu berücksichtigen.Ihre Stellungnahme sehe ich entgegen.
    Mit freundlichen Grüßen Nela Volkovska

    4.Das geplante Bauvorhaben

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