Wer kontrolliert die Ernergiesparmaßnahmen in der Stadt?

Beispiel einer sinnlosen Nachtbeleuchtung

Seit dem 1. September 2022 sind aufgrund der Energiekrise bundesweit verschiedene Energiesparmaßnahmen wie das Abschalten der Leuchtreklamen ab 22.00 Uhr vorgeschrieben.

Die Einhaltung der Vorschriften müssen natürlich auch überprüft werden. Die Kommunen schaffen das nicht alleine und haben sich an die Landesregierung gewandt; die fühlt sich einmal mehr nicht zuständig.

Die Landes-SPD schreibt dazu:

„Und wieder überlässt die Landesregierung die Arbeit anderen und duckt sich weg. Es kann nicht sein, dass sich die grüne Landesenergieministerin Mona Neubaur weigert, die absolut notwendigen Energiesparmaßnahmen ihres Parteifreundes, Bundesenergieminister Robert Habeck, in Nordrhein-Westfalen auch zu überprüfen. Das ist ein erneuter Beleg für die Weigerung der schwarz-grünen Koalition Verantwortung zu übernehmen. Wieder zeigt der Finger auf andere, in diesem Fall auf die Kommunen – als hätten sie durch Corona, die Unterbringung der geflüchteten Menschen und allen anderen aktuellen Herausforderungen nicht schon genug zu tun. Jetzt sollen die Städte und Gemeinden auch noch ‚Lampenpolizei‘ sein. Wo bleibt die eigene Verantwortung der Landesregierung? Wofür braucht es diese Landesregierung, die für nichts zuständig sein will? In Zeiten wie diesen wird es immer wieder Vorschriften und Erlasse geben, die ausnahmsweise nicht bis hinter das letzte Komma alles regeln. Da hilft es nicht, die Hände in den Schoß zu legen. Das Land muss die Probleme anpacken.“

PM der Landes-SPD

In Mönchengladbach wird seitens der Verwaltung aktuell keine Kontrolle durchgeführt.

Auf Nachfrage antwortet die Pressestelle der Stadt schriftlich:

Mit dem Thema Kontrollen und Sanktionen bei der Umsetzung der von der Bundesregierung beschlossenen Verordnungen haben sich die Stadt Mönchengladbach ebenso wie der Städtetag als Vertretung der Kommunen beschäftigt. Nach Auswertung der Verordnungen und der Erläuterungen des Bundeswirtschaftsministeriums ist festzustellen:

1. Die Verordnungen selbst enthalten weder eigene Regelungen noch Verweise, wie und von wem die Verordnungen durchzusetzen sind, oder wie Verstöße geahndet werden. Es gibt dazu auch keinen Bußgeldkatalog.

2. In der Begründung heißt es: „…für die Durchsetzung der nach dieser Verordnung bestehenden Rechtspflichten werden keine besonderen Regelungen geschaffen; es gelten vielmehr die allgemeinen zivil- und öffentlich-rechtlichen Grundsätze.“

3. Somit gilt § 4 Abs. 5 des Energiesicherheitsgesetzes (EnSiG), wonach die nach Landesrecht zuständigen Stellen für die Ausführung des Gesetzes und darauf beruhender Rechtsverordnungen zuständig sind. In NRW ist dies die Landesregierung oder von ihr bestimmte Stellen. 3. Eine kommunale Zuständigkeit für den Vollzug der Regelungen gibt es also (derzeit) nicht. Insofern ist die Kontrolle oder Ahndung von Verstößen auch keine Aufgabe des Kommunalen Ordnungsdienstes oder anderer städtischer Stellen.

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1 Kommentar zu "Wer kontrolliert die Ernergiesparmaßnahmen in der Stadt?"

  1. Günter Landner | 25. Oktober 2022 um 19:34 |

    Es wäre interessant zu hören oder zu lesen, was unsere Mdl und MdB aus Mönchengladbach dazu zu sagen haben.
    Stellvertretend könnten sich Dr. Günter Krings und Jochen Klenner dazu äußern.
    Ich denke, beide werden lieber schweigen. Verantwortung ist nicht ihr Markenzeichen.

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