Erwachsene zahlen Benutzungsentgelte für Sportstätten und Bäder
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen votiert mehrheitlich für Neuregelung

SportAb 1. Juli sollen als Teil des Haushaltssanierungsplans (HSP) Benutzungsentgelte für Sportstätten einschließlich Bäder im Erwachsenenbereich eingeführt werden. So hat es der Rat in seiner September-Sitzung 2012 beschlossen.
Das vorgegebene Konsolidierungsziel in diesem Jahr beläuft sich auf 50.000 Euro und in den Folgejahren auf 100.000 Euro pro Jahr.

Die Verwaltung hat ein entsprechendes Konzept zur Umsetzung erarbeitet und in mehreren Gesprächen mit dem Stadtsportbund kommuniziert.
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen stimmte der Neuregelung in seiner Sitzung am Mittwoch zu.
Abschließend wird der Rat in seiner Sitzung am 22. Mai entscheiden.

 

Stimmt der Rat zu, wird die Verwaltung die Vereine über die Entscheidung und die Abrechnungsmodalitäten informieren.
Auf Vorschlag des Ausschusses sollen die Gebühren für das zweite Halbjahr 2014 erst zum 31. März 2015 von den Vereinen bezahlt werden. Danach erfolgt die Erhebung der Entgelte immer zum Ende des jeweiligen Halbjahres.

Die Benutzungsentgelte werden ausschließlich für den Erwachsenensport im Trainingsbetrieb erhoben. Die Nutzung der Sportstätten durch Kinder und Jugendliche bleibt gemäß der Vorgabe des Rates entgeltfrei. Auch das Meisterschaftsprogramm sowie das Turnierwesen bleiben von der Entgeltpflicht befreit.

Die Neuregelung sieht vor, dass eine Sportstätteneinheit grundsätzlich mit einem Entgelt in Höhe von 1,60 Euro pro Zeitstunde belegt wird. Dabei wird pro Jahr von 46 Nutzungswochen ausgegangen, bei den Wasserflächen von 42.
Dieses Entgelt gilt gleichermaßen für die Nutzung einer Einfach-Turnhalle, eines Großspielfeldes, einer Bahnstunde in den Mönchengladbacher Bädern (Wasserfläche von 62,5 qm) sowie einer Sondersportanlage (z.B. Kegelsportanlage).

Für die Zweifach- und Dreifach-Sporthallen wird jeweils ein entsprechend höheres Entgelt erhoben. Ein Gymnastikraum oder ein Kleinspielfeld werden jeweils mit einem niedrigeren Entgelt in Höhe von 80 Cent belegt.
(pmg)

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