Flughafen Düsseldorf: Grüne gegen eine Kapazitätserweiterung

Lärmkartierung des vom Flughafen Düsseldorf ausgehenden Fluglärms (Quelle: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV)).

Die Grünen in Mönchengladbach lehnen den Antrag des Flughafens Düsseldorf auf Kapazitätserweiterung entschieden ab.
Hintergrund: Die Flughafengesellschaft will durch eine neue Betriebsgeneh­migung unter anderem erreichen, dass es statt bisher 47 künftig 60 Flugbewegungen pro Stunde auf dem Flughafen in Düsseldorf geben darf. Dies würde bedeuten, dass noch mehr Flugzeuge über dem Osten von Mönchengladbach – insbesondere über dem dicht besiedelten Wohngebiet in  Giesenkirchen – kreisen würden. „Schon heute fliegen bei ungünstiger Windlage fast im Minutentakt die Flugzeuge auf dem „Einflugstrahl“ genau über Giesenkirchen ein und erzeugen einen unerträglichen Lärmpegel bis in die Nachtstunden hinein“, stellt Hajo Siemes, Vertreter der Grünen in der Bezirksvertretung Ost und zugleich Mit-Initiator der Bürgerinitiative „Gegen Fluglärm MG-Ost“, fest.

Die Anträge und Pläne zum Planfeststellungsverfahren werden ab Montag, 23. Mai 2016 öffentlich ausgelegt.

Die Stadt Mönchengladbach wird am Verfahren beteiligt und kann daher eine Stellungnahme gegen die Kapazitätserweiterung abgeben. „Wir bitten vor diesem Hintergrund die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit den anderen vom Lärm betroffenen Kommunen im Umland des Flughafens Düsseldorf alle politischen und rechtlichen Maßnahmen zur Verhinderung der von der Flughafengesellschaft geforderten Kapazitätserweiterung zu ergreifen,“ sagt Peter Walter, Vorstandssprecher des Grünen-Kreisverbandes in Mönchengladbach. Als Giesenkirchener ist er ebenfalls vom Fluglärm betroffen.  Ausgerechnet über den im Lärmaktionsplan der Stadt Mönchengladbach ausgewiesenen Ruhegebieten Hoppbruch und Bungtwald beginnt die Einflugschneise zur Landung auf dem Düsseldorfer Flughafen. Die „ruhigen Gebiete“ sind damit schon jetzt von einem hohen Lärmpegel durch Fluglärm betroffen und würden bei einem noch höheren Lärmaufkommen ihre Funktion als Naherholungsgebiete verlieren.

Neben der Stadt Mönchengladbach können ab dem 23. Mai auch alle vom Fluglärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger ihre Bedenken und Anregungen zur Kapazitätserweiterung vorbringen. Die Einwendungen müssen spätestens bis zum 8. Juli 2016 bei der Bezirksregierung Düsseldorf geltend gemacht werden. „Leider können die Bürgerinnen und Bürger nur über das Internet in die ausgelegten Unterlagen Einblick nehmen“, bedauert Hajo Siemes.

Unter www.mbwsv.nrw.de können die Unterlagen eingesehen werden.
In Mönchengladbach werden übrigens die Unterlagen – im Gegensatz zu anderen vom Fluglärm betroffenen Kommunen – nicht öffentlich in der Verwaltung ausgelegt.
„Dies bedauern wir Grüne sehr“, sagt Siemes. „Trotzdem hoffen wir, dass sich eine möglichst hohe Zahl von Bürgerinnen und Bürgern an dem Widerspruchsverfahren beteiligen.“

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