Mönchengladbacher Salafist Sven Lau verurteilt – Verteidigung legt voraussichtlich Revision ein

Sven Lau mit seinem Verteidiger Mutlu Günal kurz vor der Urteilsverkündung

Der Fünfte Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts

Vier Fälle der Unterstützung einer terroristischen ausländischen Vereinigung sah der Fünfte Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) als erwiesen an. Die Richter verurteilten den Mönchengladbacher Sven Lau gestern im Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgericht in Düsseldorf zu einer Gesamtstrafe von fünfeinhalb Jahren Haftstrafe.
Sven Lau bleibt in Haft. Ein Antrag auf Freilassung wurde wegen Fluchtgefahr abgelehnt. So verbleibt der 36-jährige Salafist, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, in Untersuchungshaft in Aachen.
Lau und sein Anwalt Mutlu Günal nahmen das Urteil emotionslos zur Kenntnis.
Der Verteidiger trat unmittelbar nach der dreistündigen Urteilsbegründung durch den Vorsitzenden Richter Frank Schreiber vor die versammelte Presse und meinte: „ Dies ist ein schwarzer Tag für den Rechtsstaat. Das Urteil ist falsch. Schon morgen werde ich Revision einlegen. Wir erwarten, dass der Bundesgerichtshof dieses Urteil kassiert“.
Für Günal kommt nur ein Freispruch in Frage. „Jeder Bankräuber wäre in einem vergleichbaren Fall freigesprochen worden,“ meinte er nicht alle überzeugend.
Erwartet wird nun, sollte eine beantragte Revision Erfolg haben, dass der Prozess neu verhandelt wird. Das könnte im Winter 2017 oder Frühjahr 2018 bereits der Fall sein.

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