Aktualisierung durch Andreas Terhaag (FDP): Hans-Willi Körfges (SPD): Mönchengladbach bekommt durch Änderungen im Kommunalen Finanzausgleich im kommenden Jahr knapp 9 Millionen Euro weniger vom Land!

v.l.: Terhaag - FDP; Körfges - SPD

Zur Meldung des SPD Landtagsabgeordneten Körfges zu den Schlüsselzuweisungen des Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) erklärt der FDP Landtagsabgeordnete Terhaag:

„Herr Körfges sollte es als Vorsitzender des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen eigentlich besser wissen!
Trotz gestiegener Steuerkraft (+ knapp 5 Mio. €) sind die Landeszuweisungen für Mönchengladbach gestiegen (+ 9 Mio. € aus der ersten Modellrechnung und noch mal zusätzlich + 4,8 Mio. aus der zweiten Modellrechnung).

Entgegen der Behauptung von Herrn Körfges stehen Mönchengladbach also in 2019 nicht knapp 9 Mio. Euro weniger, sondern insgesamt 18,8 Mio. Euro mehr zur Verfügung!

Das Plus an Landeszuweisungen übertrifft mit 13,8 Mio. Euro damit die von seinem Kämmerer eingeplante Steigerung um das Doppelte!

Grundlage für die Änderungen im GFG war das sogenannte SOFIA Gutachten welches von der Rot-Grünen Landesregierung in Auftrag gegeben wurde. Die jetzige Landesregierung hat also ausschließlich aus rechtlichen und fachlichen Gründen gehandelt. Die bisherige Berechnungsgrundlage für das GFG wäre nicht mehr nutzbar gewesen, es musste also zwingend eine Veränderung passieren. Eine

Beibehaltung des bisherigen Soziallastenansatzes hätte dem Gutachten widersprochen. Wie jeder dem Bericht der zuständigen Ministerin im Ausschuss entnehmen kann, wäre eine erneute Verwendung der alten Parameterwerte, wie von Herrn Körfges gefordert, verfassungsrechtlich gar nicht vertretbar.

Letztlich fordert Herr Körfges bei Beibehaltung des alten Schlüssels, Gerichtsurteile zu ignorieren und wider besseren Wissens zu handeln. Um den Übergang zu erleichtern und die Umstellung gerade für diejenigen Kommunen zu erleichtern, die stark auf Schlüsselzuweisungen angewiesen sind, hat die Landesregierung aus Rücksichtnahme auf die Kommunen für das GFG 2019 sogar noch einen Abschlag von 50% vorgenommen.

Insgesamt schüttet die Landesregierung ein Rekordvolumen von 12,4 Mrd. € (+ 675 Mio. € im Vergleich zu 2018) aus, von dem letztlich alle Kommunen profitieren.“


Bisheriger Artikel mit der Meldung von Hans Willi Körfges:

Der Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen im nordrhein-westfälischen Landtag hat in seiner letzten Sitzung den Entwurf für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2019 (GFG 2019) beraten.

Dazu erklärt der Mönchengladbacher SPD-Landtagsabgeordnete Hans-Willi Körfges:
„Der Entwurf der Landesregierung für das GFG 2019 sieht deutliche strukturelle Veränderungen beim Kommunalen Finanzausgleich vor. Jetzt wissen wir, dass Mönchengladbach 2019 an Schlüsselzuweisungen und finanziellen Mitteln im Vergleich zu der bisherigen Systematik netto 8,9 Millionen Euro verliert.
CDU und FDP machen eine kommunalfeindliche Politik, die zu Lasten von Mönchengladbach geht. Trotz aller offiziellen Beteuerungen scheinen CDU und FDP immer noch nicht verstanden zu haben, dass die Kommunen das Fundament unserer Demokratie sind.
Ihre Handlungsfähigkeit muss gestärkt werden. Stattdessen schwächt die Landesregierung strukturschwache Städte und Gemeinden und betreibt Umverteilung auf deren Rücken.“

Hintergrund:
Das Gemeindefinanzierungsgesetz regelt den jährlichen Finanzausgleich zwischen dem Land und den Kommunen.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung für das GFG 2019 sieht insbesondere folgende Änderungen vor:

• Die Sozialbelastungen sollen zukünftig mit einem geringeren Faktor berücksichtigt werden
• Mit dem GFG 2019 sollen insgesamt 120 Millionen Euro aus der Schlüsselmasse als
finanzkraftunabhängige Pauschale auf sämtliche Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen verteilt
werden.
• Im Rahmen einer Aktualisierung der fiktiven Hebesätze die Einführung von höheren und differenzierten
Abschlägen auf den Landesdurchschnitt.

Insbesondere mit der „Finanzkraftunabhängigen Pauschale“ wird von dem Grundsatz
abgewichen, dass die Zuweisungen über das GFG Kommunen mit entsprechendem Finanzbedarf
zugutekommen sollen. Während viele steuerstarke Kommunen von der neuen Zuweisung
profitieren, müssen viele finanzschwache Kommunen nach den durch die Landesregierung
vorgenommenen Änderungen faktisch mit weniger Finanzmitteln auskommen, als sie nach der
bisherigen Systematik des GFG erhalten würden.

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