Lärmaktionsplan: Nächste Phase der Bürgerbeteiligung beginnt

Beispiel-Foto: Fluglärm Initiative MG-Ost

Die nächste Phase der Bürgerbeteiligung zur dritten Runde des Lärmaktionsplans begann am Montag, 7. Februar. Die konkreten Bereiche und Abwägungstabellen aus der ersten Phase der Bürgerbeteiligung sowie die daraus resultierenden Änderungen können auf der Website der Stadt unter stadtmg.de/lapmg eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können bei der Stadtverwaltung Mönchengladbach Stellungnahmen abgegeben werden. Hierfür soll insbesondere das Formular auf der städtischen Website genutzt werden.

Stellungnahmen können online, per E-Mail (lap@moenchengladbach.de) oder schriftlich bis zum 20. Februar eingereicht werden. Wegen der Pandemie sind Kundenbesuche in den Dienststellen der Stadtverwaltung nur nach Terminvereinbarung per Telefon (02161/25-8584, 02161/25-8573) oder per E-Mail (lap@moenchengladbach.de) unter Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregelungen möglich.

Das Verfahren zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans ist ein öffentliches Verfahren. Abschließend wird über alle eingehenden Stellungnahmen durch den Rat der Stadt Mönchengladbach in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen. „Wir hoffen auf eine rege Beteiligung. Die Anwohnerinnen und Anwohner wissen am besten, welche Bereiche der untersuchten Belastungsachsen besonders betroffen sind und wo der Lärmaktionsplan die Lebensqualität durch Lärmschutzmaßnahmen verbessert“, so Stadtdirektor und Technischer Beigeordneter Dr. Gregor Bonin.

Das Plangebiet umfasst in der dritten Runde folgende Bereiche im Stadtgebiet:

Bezirk Nord

Tomper Straße, Labbéstraße bis Brahmsstraße, Waldnieler Straße (Hauptverkehrsstraße), Roermonder Straße, Moosheide, Roermonder Straße bis Stationsweg, Mürriger Straße – Breiter Graben – Venner Straße, Grete-Schmitter-Weg bis Zum Venner Busch, Venner Straße, Ortseingang Venn bis Windmühlenweg, Windmühlenweg bis Lindenstraße, Marienburger Straße, Schürenweg, Bergstraße, Viersener Straße, Kaldenkirchener Straße, Waldhausener Straße und Aachener Straße, Künkelstraße – Zeppelinstraße, Hohenzollernstraße bis Krefelder Straße, Krefelder Straße, Zeppelinstraße bis Ueddinger Straße, Brunnenstraße, Hehner Straße, Rathenaustraße

Bezirk Ost

Korschenbroicher Straße, L 390, Krahnendonk bis Neersbroicher Straße, Neersbroicher Straße, Hofstraße/ Hardterbroicher Straße, Kleinenbroicher Straße, Waater Straße, Mülforter Straße – Liedberger Straße, Konstantinstraße, Ruckes, Volksbadstraße, A 52 (Anschlussstelle MG Nord bis MG-Neuwerk), Krefelder Straße

Bezirk Süd

Breite Straße/ Ritterstraße, Dahlener Straße, Stresemannstraße, Gracht – Friedensstraße, Stockholtweg, Mülgaustraße, Achse Wetschewell – Karlstraße, Hochstadenstraße bis Hoemenstraße, Stapper Weg, Duvenstraße, Kohrbleiche bis Korneliusstraße, Kamphausener Straße, Burgfreiheit bis Manderscheider Straße, Von-der-Helm-Straße, Kölner Straße bis Güddenrather Mühlenweg, Kölner Straße, Burgbongert bis L 19 Straße, Ortsdurchfahrt Sasserath, Wickrather Straße, Taunusstraße bis Vierhausstraße

Bezirk West

A 61, Anschlussstelle MG-Holt – Straße Am Nordpark, Holt – Straße Hehnerholt, Wickrathhahner Straße, Kreuzhütte bis Beckrather Straße, Gelderner Straße, Adolf-Kempken-Weg bis Rossweide, Rossweide, Gelderner Straße bis Hochstadenstraße, Hochstadenstraße, Trompeterallee bis Wetschewell/ A 61 Nach der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 sind Kommunen zur Erstellung strategischer Lärmkarten sowie darauf aufbauender Lärmaktionspläne einschließlich der Information der Öffentlichkeit in einem Abstand von fünf Jahren verpflichtet.

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