Anwohnerparkausweise ab 2013 auch für Nebenwohnsitz

Ausweise können ab 2. Januar beim Ordnungsamt beantragt werden

Ab dem 1. Januar 2013 können Anwohner, die mit Nebenwohnsitz in den Bewohnerparkgebieten „Gründerzeitviertel West/-Ost“ sowie „Bethesda“ gemeldet sind, auch einen Bewohnerparkausweis beantragen.

Bislang hatten nur Anwohner mit Hauptwohnsitz die Möglichkeit, einen Parkausweis zu erlangen. Die Ausdehnung der Regelung erfolgt, weil die Anforderungen an diesen Personenkreis mit Einführung der Zweitwohnungssteuer gestiegen sind.

 

Der Bewohnerparkausweis kann ab 2. Januar 2013 sowohl beim Ordnungsamt, Hauptstraße 168, als auch beim Bürgerservice auf der Fliethstraße 86 – 88 beantragt werden.
Vorzulegen sind bei der Antragsstellung der Personalausweis, sowie die Meldebescheinigung  über den Nebenwohnsitz und der Fahrzeugschein.
Die Verwaltungsgebühr beträgt je nach Laufzeit zwischen 15 Euro für sechs Monate und 90 Euro für drei Jahre.
Nähere Informationen erteilt das Ordnungsamt unter 02161- 25 6266.
(pmg)

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