ARD muss Pro NRW-Wahlspot nicht ausstrahlen – sind Wahl-Plakate in Mönchengladbach ebenfalls Volksverhetzung?

WahlzettelPro NRW war vor dem Verwaltungsgericht (VG) Berlin gegen den Sender RBB vorgegangen, der bundesweit die Wahlwerbespots im Ersten koordiniert.
Den Richtern zufolge verstößt der Spot zur Europawahl gegen den Straftatbestand der Volksverhetzung.
Gegen die Entscheidung kann Pro NRW noch Beschwerde einlegen.
Bei dem Eilverfahren ging es um die Ausstrahlung am heutigen Montagabend gegen 22:15 Uhr.

Die Partei DIE LINKE hat sich an den Polizeipräsidenten der Stadt Mönchengladbach gewandt mit der Bitte um Prüfung, ob das (von MG-heute bewußt nicht beigefügte) von „Pro NRW“ gehängte Plakat mit der Aufschrift „Angstraum Stadt – wir haben`s satt“ und einer durchgestrichenen Mosche den Tatbestand der Volksverhetzung nach §130 StGB) erfüllt. Das Plakat hängt an einem Mast an der L390 gegenüber dem Real Parkplatz (an der Krefelder Str.). Weitere Plakate hängen in der Rheydter Innenstadt.

Dazu erklärte Torben Schultz, Sprecher der Partei DIE LINKE: „Diese Plakat ist geeignet, Feindschaft und Hass zwischen den Menschen und ihren Religionen zu säen.
Solche Plakate müssen aus dem Stadtbild verschwinden.“

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