Bundestagswahl: Briefwahl läuft auf Hochtouren

Für die Bundestagswahl am 26. September sind inzwischen die Wahlbenachrichtigungen für die rund 185.000 Wahlberechtigten verschickt und werden bis zum Wochenende zugestellt.

Wer noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder diese verlegt hat, muss sich keine Sorgen machen: Wählen kann man auch ohne die Benachrichtigungskarte unter Vorlage eines Ausweisdokumentes. Und auch der Antrag für die Briefwahl lässt sich ohne Benachrichtigungskarte stellen.

Nun läuft seit einer Woche das Briefwahlgeschäft. In dieser Zeit wurden bereits rund 30.000 Briefwahlanträge gestellt. Das sind zirka drei Wochen vor der Wahl bereits annähernd so viele, wie bei der Bundestagswahl 2017 (33.800) oder der Kommunalwahl 2020 (35.000) insgesamt.

Das Wahlamt weist darauf hin, dass die bequemste und schnellste Möglichkeit einen Wahlschein zu beantragen mit wenigen Klicks über die städtische Homepage möglich ist. Die Briefwahlunterlagen werden nicht nur innerhalb von Mönchengladbach versandt. Auch für Mönchengladbacherinnen und Mönchengladbacher, die sich im Ausland aufhalten, wurden bereits Briefwahlunterlagen in die Post gegeben. Besonders exotische Zustellungen gingen nach China, Israel, Äthiopien, Madagaskar, Südafrika, Ecuador, Panama, Australien oder in den Libanon.

Bei der Durchführung der Bundestagswahl unter Pandemiebedingungen gilt es, die Wähler*innen und die Wahlvorstände vor einer Ansteckung mit COVID-19 zu schützen und die Verbreitung des Virus möglichst zu verhindern. Gleichzeitig muss die ordnungsgemäße und rechtssichere Durchführung der Bundestagswahl auch bei Einhalten von Infektionsschutzmaßnahmen gewährleistet werden. Hierzu hat der Bundeswahlleiter an die Wahlämter entsprechende Handreichungen herausgegeben. Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister hat daraufhin auch die Coronaschutzverordnung kurzfristig angepasst. Hierzu das wichtigste in Kürze:

Nach der Coronaschutzverordnung ist die Bundestagswahl vom allgemeinen Veranstaltungsbegriff ausgenommen, sodass die 3 G-Regelungen auf die Stimmabgabe im Wahlraum nicht anzuwenden sind.

Wie schon bei der Kommunalwahl 2020 besteht in den Wahlräumen und auf den Zuwegen Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können; das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzulegen ist.

Im Wahlraum selber wird durch geeignete Maßnahmen die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 m sichergestellt. Das Wahlamt wird die Wahlvorstände entsprechend schulen und notwendige Materialien, wie zum Beispiel Desinfektionsmittel, Abstandsmarkierungen, Spuckschutzwände am Wahlsonntag bereitstellen. Wer trotz der hohen Sicherheitsstandards aus persönlichen Gründen Bedenken hat die Wahllokale aufzusuchen, sollte rechtzeitig von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen. Alle Infos zur Bundestagswahl und zur Briefwahl: www.stadt.mg/bundestagswahl

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