Dr. Hans Peter Schlegelmilch wieder Fraktionsvorsitzender
Zehn Tage nach der Kommunalwahl haben sich die 29 Frauen und Männer, die am 25. Mai in den Rat der Stadt Mönchengladbach gewählt worden sind, zur CDU-Ratsfraktion zusammengeschlossen.
Zu ihrem Vorsitzenden haben die Mitglieder der Ratsfraktion den 45-jährigen Unternehmer Dr. Hans Peter Schlegelmilch gewählt, der auch schon in der vorigen Wahlperiode dieses Amt ausübte. Weitere inhaltliche oder personelle Entscheidungen wurden noch nicht getroffen. Die OB-Wahl am 15. Juni hat Vorrang.
Auch die Bezirksvertreter, die von den CDU-Bewerberlisten in die Bezirksvertretungen gewählt worden sind, haben sich zu Fraktionen zusammengeschlossen.
Im Stadtbezirk West wählten die neun CDU-Bezirksvertreter Heinz Theißen zu ihrem Sprecher. CDU-Bezirksvorsteherkandidat im Stadtbezirk West ist Arno Oellers.
Im Stadtbezirk Nord haben die acht CDU-Bezirksvertreter Herbert Pauls als Sprecher der CDU-Bezirksfraktion Nord bestätigt. Sollte er zum Bezirksvorsteher gewählt werden, müsste das Sprecheramt neu besetzt werden.
Der Sprecher der acht CDU-Bezirksvertreter im Stadtbezirk Ost ist erneut Wilhelm Reiners.
CDU-Bezirksvorsteherkandidat im Stadtbezirk Ost ist Dieter Breymann.
Im Stadtbezirk Süd haben die sieben CDU-Bezirksvertreter Joachim Roeske zu ihrem Sprecher gewählt. Auch er übte dieses Amt schon in der Wahlperiode von 2009 bis 2014 aus.
CDU-Bezirksvorsteherkandidatin im Stadtbezirk Süd ist Petra Heinen-Dauber.
Status und Aufgaben von Fraktionen, die im Rat mindestens drei und in den Bezirksvertretungen mindestens zwei Mitglieder haben müssen, sind in der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen geregelt.
Dort heißt es unter anderem: „Fraktionen sind freiwillige Vereinigungen von Ratsmitgliedern oder Mitgliedern einer Bezirksvertretung, die sich auf der Grundlage grundsätzlicher politischer Übereinstimmung zu möglichst gleichgerichtetem Wirken zusammengeschlossen haben.“ Und weiter: „Die Fraktionen wirken bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung in der Vertretung mit; sie können insoweit ihre Auffassung öffentlich darstellen. Ihre innere Ordnung muss demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechen.“