Ein Pflegeheimleiter klagt gegen den Staat – „Ich verletze Menschenrechte“

Der Münchner Anwalt Alexander Frey: „Das System ist ein Betrug von vorne bis hinten.“

paragraphen[7a24cf02f00b81fc1d52f84fb1e6dd7e]Wie die „Augsburger Allgemeine“ mitteilt, hat der Pflegekritiker und gleichzeitige Heimleiter Armin Rieger Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Die Argumentation: Weil der Staat seit Jahren Missständen in deutschen Pflegeeinrichtungen tatenlos zuschaue, vernachlässige er seine Schutzpflicht gegenüber Pflegebedürftigen. Deren Rechte würden in vielerlei Hinsicht verletzt – zum Beispiel das auf Würde, auf Gleichheit, auf körperliche Unversehrtheit.

 
So müssen wegen Personalüberlastung Bewohner immer wieder warten, bis sie zur Toilette gebracht werden und bis ihnen Essen eingegeben wird.
In Urlaubs- oder Krankheitszeiten sei es unmöglich, immobile Senioren ständig vorschriftsgemäß zu drehen. Die Folge: erhöhte Dekubitus-Gefahr, also Wundliegen. Rieger: „Eine Haftung als Heim muss daher ausgeschlossen werden, da es schlicht unmöglich ist, mit dem vorgegebenen Personal und den Mitteln die Vorschriften einzuhalten.“
Ursache sei der zu niedrig angesetzte Pflegeschlüssel.
Dessen Verbesserung fordert Rieger ebenso wie andere Maßnahmen: Getrennte Unterbringung von geistig fitten und verwirrten Menschen, da eine gemeinsame Unterbringung „Psychofolter“ sei, mehr Hauswirtschaftspersonal, um Missbrauch von Pflegepersonal zu anderen Tätigkeiten zu verhindern, und das Recht auf Aufenthalt im Freien.
„Das ist auch jedem Strafgefangenen zugebilligt“, fügt der frühere Kriminalpolizist an.

Rieger weist seit Jahren auf Pflegemängel hin – auch als es in der Branche noch üblich war, über Probleme den Mantel des Schweigens zu decken.
Auch den Pflege-TÜV prangerte er immer wieder an.
Den jetzigen Schritt („es muss endlich etwas passieren“) hat er monatelang vorbereitet, wissenschaftliche Arbeiten und Gutachten über Missstände gelesen, die er als Belege nennt. Er steht mit seiner Verfassungsbeschwerde nicht alleine da. Bereits im Januar hatte der Münchner Anwalt Alexander Frey im Namen eines behinderten Mandanten Klage eingereicht. Auch der mitgliederstarke Sozialverband VdK will in einigen Wochen nachziehen.

Die Vorgehensweise gilt zwar unter Juristen als umstritten, Anwalt Frey rechnet sich und den anderen trotzdem recht gute Chancen aus.
Frey, der sich seit über 30 Jahren für die Rechte von Behinderten und Senioren einsetzt und auch Rieger beraten hat, rechnet es diesem hoch an, dass er als Heimbetreiber den Klageweg wagt: „Das ist toll und mutig.“
Schließlich sei Rieger genauso Betroffener, wie es ein Pflegebedürftiger ist.
Denn aufgrund der Rahmenbedingungen könne er seine Arbeit nicht ordentlich machen – oder riskiere, pleitezugehen.

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1 Kommentar zu "Ein Pflegeheimleiter klagt gegen den Staat – „Ich verletze Menschenrechte“"

  1. Liebe Menschen,

    der „Pflegeflickenteppich“ ist doch gewollt und wird unvermindert fortgesetzt. Solange den 2 großen Kirchen das Wohlergehen hilfebedürftiger Menschen anvertraut wird (Krkhs,Altenheime,Kindergärten,Behindertenheime u.s.w.,solang wird sich nichts ändern. Man muß den Kirchen ihren Sonderstatus entziehen.(Grundgesetz ändern.) Die Einrichtungen müssen in Öffentliche oder Private Hände. Die Kirchen diskriminieren,und sind eigentlich die Hauptangeklagten. Kirche soll ihren Auftrag erledigen,den armen und Schutzbefohlenen helfen. Mehr nicht!!! Ich will keinen Staat,der von Kirchen regiert wird. Macht euch mal schlau und recherchiert,welch eine Macht die Kirche in unserem Land besitzt. Die haben überall ihre Finger im Spiel. Das muss ein Ende haben.

    Markus

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