EU-Parlament: Ja zu neuen Regeln für angemessene Mindestlöhne für EU-Erwerbstätige

EU-Parlament

Die Mindestlöhne in den EU-Staaten sollten menschenwürdige Lebens- und Arbeitsbedingungen ermöglichen, und die Mitgliedstaaten sollten Tarifverhandlungen fördern.

Am Mittwoch nahm das Parlament mit 505 zu 92 Stimmen bei 44 Enthaltungen neue Rechtsvorschriften über angemessene Mindestlöhne in der EU an.

Die EU-Vorschriften, die im Juni mit dem Rat vereinbart worden waren, sollen die Arbeits- und Lebensbedingungen aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU verbessern und Fortschritte in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht bewirken.

Sie legen Mindestanforderungen an die Angemessenheit der in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften bzw. Tarifverträgen vorgesehenen gesetzlichen Mindestlöhne fest und sorgen dafür, dass die Erwerbstätigen wirksameren Zugang zum Mindestlohnschutz erhalten.

Die neue Richtlinie gilt für alle Arbeitskräfte in der EU, die einen Arbeitsvertrag haben oder in einem Arbeitsverhältnis stehen. EU-Mitgliedstaaten, in denen der Mindestlohn bereits ausschließlich mithilfe von Tarifverträgen geschützt ist, sind nicht verpflichtet, diese Regeln einzuführen oder diese Vereinbarungen allgemein verbindlich zu machen.

Beurteilung der Angemessenheit von Mindestlöhnen

Für die Festlegung des Mindestlohns sind auch künftig die Mitgliedstaaten zuständig. Sie müssen jedoch dafür sorgen, dass ihre nationalen Mindestlöhne den Erwerbstätigen ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Dabei sind die Lebenshaltungskosten und das allgemeine Lohnniveau zu berücksichtigen. Für die Beurteilung der Angemessenheit ihrer geltenden gesetzlichen Mindestlöhne können die Mitgliedstaaten einen Korb von Waren und Dienstleistungen zu realen Preisen festlegen oder ihn auf 60 % des Bruttomedianlohns und 50 % des Bruttodurchschnittslohns festsetzen.

Förderung von Tarifverhandlungen

Tarifverhandlungen auf bereichsspezifischer und branchenübergreifender Ebene tragen erheblich dazu bei, angemessene Mindestlöhne zu erzielen, und müssen deshalb gefördert und gestärkt werden. Das besagen die heute vom Europäischen Parlament angenommenen neuen Vorschriften. In Staaten, in denen für weniger als 80 % der Erwerbstätigen Tarifverträge gelten, müssen die Mitgliedstaaten unter Einbeziehung der Sozialpartner Aktionspläne erstellen, um den Prozentanteil zu erhöhen.

Überwachung und Recht auf Rechtsbehelf

Nach der Vereinbarung müssen die EU-Staaten ein Durchsetzungssystem einrichten: Mithilfe zuverlässiger Überwachung, Kontrollen und Vor-Ort-Inspektionen soll für die Einhaltung der Vorschriften gesorgt und gegen missbräuchliche Untervergabe, Scheinselbständigkeit, nicht erfasste Überstunden oder die Steigerung der Arbeitsintensität vorgegangen werden.

Dennis Radtke (EVP, DE) sagte nach der Abstimmung: „Die aktuelle Situation zeigt einmal mehr, dass wir eine funktionierende, starke Sozialpartnerschaft in Europa brauchen. Die Politik kann nicht auf jeden Aspekt dieser Krise eine umfassende Antwort geben“

Agnes Jongerius (S&D, NL) sagte: „Die Preise für Lebensmittel, Energierechnungen und Wohnungen explodieren. Die Menschen müssen wirklich kämpfen, um über die Runden zu kommen. Wir haben keine Zeit zu verlieren, Arbeit muss sich wieder lohnen. Diese Richtlinie setzt die Standards dafür, wie ein angemessener Mindestlohn aussehen sollte. Gleichzeitig stärken wir die Tarifverhandlungen, so dass mehr Arbeitnehmer besser geschützt sind.“

Nächste Schritte

Der Rat dürfte die Vereinbarung im September formell billigen. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, um der Richtlinie nachzukommen.

Hintergrundinformationen

Im Juli sprachen sich die Mitglieder des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten für die informelle Vereinbarung aus, die am 6. Juni 2022 mit dem Rat getroffen worden war.

Die höchsten Mindestlöhne gibt es in Luxemburg, Irland und Deutschland, die niedrigsten in Bulgarien, Lettland und Estland. In 21 der 27 EU-Staaten gibt es gesetzliche Mindestlöhne.
In Dänemark, Finnland, Italien, Österreich, Schweden und Zypern werden die Löhne hingegen im Rahmen von Tarifverhandlungen festgelegt.

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