Feste Abstellplätze für E-Scooter und angemessene Sondernutzungsgebühr

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Es ist ein allseits bekanntes Ärgernis auf den Wegen entlang der Straßen der Stadt.

E-Scooter stehen quer oder liegen rum, manchmal in Pulks, zu fünft oder mehr. Ein Problem für zu Fuß Gehende und Radfahrende.
Besonders betroffen von solchen Barrieren sind blinde und sehbehinderte Menschen.

Die Verwaltung legt am Donnerstag im Ausschuss für Umwelt und Mobilität (AUM) den im letzten Ratszug verabredeten Bericht dazu vor. Mitglieder der SPD-Fraktion haben sich im Vorfeld mit Vertretern des Blinden-und Sehbehindertenvereins Mönchengladbach/Viersen getroffen, um die Probleme aus erster Hand zu erfahren und zu verstehen.

„E-Scooter sind eine komfortable Bereicherung für die Verkehrswende, besonders im Zusammenspiel mit Bus und Bahn. Leider stören E-Scooter aber allzu oft Bürger, die zu Fuß, mit Rad oder Rolli unterwegs sind. Für Menschen mit Handycap, insbesondere Sehbehinderte, ist das ein Riesenproblem. „, betont Thomas Maria Claßen, Sprecher der SPD-Fraktion im AUM.

Seine Sprecherkollegin Sylvia Barck ergänzt: „Vor allem junge Leute nutzen Scooter gern für Kurzstrecken und reduzieren so auf unseren Straßen umweltschädlichen Kfz-Verkehr. Die weitaus meisten Nutzer gehen verantwortungsvoll mit dem ausgeliehenen E-Scooter um und stellen sie korrekt an den Wegesrand, wenn sie ihre Fahrt beendet haben. Aber es gibt halt auch Menschen, die die Fahrzeuge hinwerfen, sogar ohne sie überhaupt genutzt zu haben.“

Die jetzt vorgestellte zentrale Überwachungssoftware ist ein guter erster Schritt.
Die SPD-Fraktion wünscht sich, dass die Verwaltung schnellstmöglich untersucht, ob die Vermietung von E-Scootern als Sondernutzung im Straßenraum eingestuft werden, und eine entsprechende Gebühr erhoben werden kann. Außerdem soll geprüft werden, ob in den urbanen Quartieren feste Abstellplätze eingerichtet werden können. Die SPD-Fraktion folgt damit den Empfehlungen einer Studie des Deutschen Instituts für Urbanistik vom Oktober 2022 (Kurzfassung*).

Andere Städte in NRW verfolgen bereits diesen Weg. Die Möglichkeit der Erhebung einer Sondernutzungsgebühr hat das Verwaltungsgericht Köln jüngst erstinstanzlich bestätigt.

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1 Kommentar zu "Feste Abstellplätze für E-Scooter und angemessene Sondernutzungsgebühr"

  1. Freut mich, dass die SPD damit den Vorschlag der Linken aus dem letzten Ratszug aufnimmt. Dann werden wir sicher gemeinsam zu einer Lösung finden.

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