Genehmigung erforderlich? Hilfestellungen für Bauwillige
Bauordnungsamt bietet mit Flyern Einblicke in das Planungs- und Baurecht

Die Infoflyer des Bauordnungsamtes auf einen Blick. ©Stadt MG/FB63

Ist die Errichtung einer Terrassenüberdachung oder eines Wintergartens ohne Baugenehmigung möglich?
Was müssen Eigentümer beachten, wenn sie auf ihrem Grundstück eine Überdachung von Stellplätzen planen?
Und was muss bei der Einreichung von Nutzungsänderungsanträgen berücksichtigt werden?

Diese und andere Fragen beantwortet das Bauordnungsamt der Stadt jetzt in sechs Infoflyern, die ab sofort auf der Internetseite der Stadt unter stadt.mg/FB63Info zum Download zur Verfügung stehen.
Um Bürgerinnen und Bürger bei der Beachtung der geltenden öffentlich-rechtlichen Regeln zu unterstützen, bietet der Fachbereich Bauordnung und Denkmalschutz Hilfestellungen an.

„Bauwillige müssen bei diesen sogenannten genehmigungsfreien Vorhaben selbst dafür sorgen, dass das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht, wie zum Beispiel die Einhaltung eines Bebauungsplanes oder die Einhaltung der Abstandsflächenvorschriften, berücksichtigt werden. Die von der Fachverwaltung zur Verfügung gestellten Flyer bieten hierbei eine sehr gute und hilfreiche Unterstützung“, fasst Stadtdirektor und Technischer Beigeordneter Dr. Gregor Bonin zusammen.

Was viele vielleicht noch nicht wissen: Durch eine Änderung der Landesbauordnung hat das Land NRW das Baurecht vereinfacht.
Der Umfang der baulichen Anlagen, die keine Baugenehmigung benötigen, wurde ausgeweitet. Zu den genehmigungsfreien Vorhaben gehören insbesondere die Errichtung von Einfriedungen wie beispielsweise Zäune und Mauern, Terrassenüberdachungen, Wintergärten, Garagen und überdachte Stellplätze.
Die Genehmigungsfreiheit bleibt aber abhängig von bestimmten Größen. „Die von uns zur Verfügung gestellten Informationen sind eine gute Grundlage für die baurechtliche Entscheidungsfindung. Sie ersetzen allerdings nicht die Beratung durch Sachkundige, die auch zu gestalterischen oder konstruktiven Fragen antworten. Das können beispielsweise Architekt*innen sowie Ansprechpartner*innen bei den herstellenden Firmen sein“, betont Miriam ten Busch, Leiterin des Fachbereichs Bauordnung und Denkmalschutz.
Die Flyer und weitere Infos rund um das Bauen gibt es auf der Internetseite der Stadt unter stadt.mg/FB63.

0 - 1

Thank You For Your Vote!

Sorry You have Already Voted!