Kindereinträge im Reisepass der Eltern werden ab dem 26. Juni ungültig

Jetzt die notwendigen Reisedokumente beim Bürgerservice beantragen

Familien, die nach den Osterferien mit den Planungen für die Sommerferien starten, sollten eine wichtige Änderung im deutschen Passrecht beachten:
Ab dem 26. Juni müssen alle Kinder bei Reisen in das Ausland ein eigenes Reisedokument besitzen.
Dies gilt unabhängig vom Alter der Kinder und auch für Reisen in einen anderen EU-Mitgliedstaat. Ab diesem Zeitpunkt sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig, teilt das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen mit.

Eltern sollten daher schon jetzt prüfen, ob im Hinblick auf eine anstehende Urlaubsreise ein eigenes Reisedokument für das Kind erforderlich ist, rät das Ministerium.
Empfohlen wird, dieses Dokument bald zu beantragen, da mit einer Produktionszeit von mehreren Wochen zu rechnen ist.
Und gerade vor den Sommerferien werden viele Anträge gestellt.

Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und – je nach Reiseziel – Personalausweise zur Verfügung.
Welches Dokument das Richtige ist, muss im Einzelfall entschieden werden.
Gleichzeitig weist das Ministerium darauf hin, dass die Reisepässe für die Eltern als Passinhaber uneingeschränkt gültig bleiben.
Eine Streichung des Kindereintrags ist nicht erforderlich.

Auskünfte und nach einem entsprechenden Antrag auch die notwendigen Dokumente gibt es in den Meldestellen der Stadtverwaltung an der Fliehtstraße 86-88, im Rathaus Rheydt sowie in den Verwaltungsstellen Hardt, Wickrath, Neuwerk, Rheindahlen, Giesenkirchen und Odenkirchen. (pmg)

 

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