Rattenbekämpfung: Haus- und Grundstückseigentümer sind ab sofort selbst verantwortlich

Seit Anfang des Jahres greift Stadt nur im Akutfall auf städtischen Grundstücken ein

Seit dem 1. Januar werden Rattenbekämpfungsmaßnahmen für Privathaushalte und Privatpersonen sowie für Unternehmen nicht mehr über die Stadt Mönchengladbach durchgeführt und finanziert.
Bei akuter Rattenplage muss daher der Eigentümer des Grundstückes oder des Gebäudes sich an eine Schädlingsbekämpfungsfirma wenden und bei der Durchführung der Maßnahme für die Kosten der Rattenbekämpfung aufkommen.

Die Stadt führt somit nur noch Akutmaßnahmen zur Rattenbekämpfung auf städtischen Grundstücken sowie im Innen- und Außenbereich an städtischen Einrichtungen durch.

Rattenbefall auf städtischem Grund und Boden kann beim Fachbereich Gesundheit unter den Rufnummern 02161 – 25 – 6633 sowie – 6560 bis – 6564 gemeldet werden.

Zum Hintergrund: Die Aufgabe der bisherigen Leistung ist eine der Sparmaßnahmen aus dem Haushaltssanierungsplan (HSP), den der Rat im September vergangenen Jahres beschlossen hatte.
Bisher wurden die Rattenmeldungen an eine mit Vertrag beauftragte Schädlingsbekämpfungsfirma weitergegeben.
Die Kosten für die Rattenbekämpfungsmaßnahmen wurden bislang von der Stadt Mönchengladbach getragen.
Die Einsparung für die Stadt beträgt rund 42.500 Euro.
(pmg)

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