Schallschutzfensterprogramm: Förderung jetzt nutzen

Im Rahmen des städtischen Schallschutzfensterprogramms können Eigentümer bestimmter lärmbelasteter Gebäude in Mönchengladbach einen Zuschuss zum Einbau von Schallschutzfenstern erhalten.
Zurzeit sind das auf folgenden Straßen Gebäude, die die Lärmpegel 70 dB(A) am Tag und/oder 60 dB(A) in der Nacht überschreiten:

Aachener Straße (von Autobahnanschlussstelle MG-Holt bis Hittastraße)
Bahnstraße
Blumenberger Straße
Burggrafenstraße
Dohler Straße
Erzbergerstraße
Friedrich-Ebert-Straße
Gartenstraße
Grevenbroicher Straße
Hittastraße
Limitenstraße
Rheydter Straße
Speicker Straße (von Luisenstraße bis Hittastraße)
Theodor-Heuss-Straße

Im Fachbereich Stadtentwicklung und Planung, Abteilung Verkehrsplanung können sich Bürgerinnen und Bürger über das Förderprogramm und über die Möglichkeit, Zuschüsse zu erhalten, informieren.
Anfragen sind unter der Rufnummer 02161-258584 und die E-Mail-Adresse: schallschutzfoerderung@moenchengladbach.de möglich.
Weitere Informationen zum städtischen Schallschutzfensterprogramm finden sich unter www.moenchengladbach.de.

Der Rat der Stadt Mönchengladbach hatte im April 2015 die Einführung eines städtischen Schallschutzfensterprogramms beschlossen.
Wer erhält einen Zuschuss?
Antragsberechtigte sind Haus- und Wohnungseigentümer oder Erbbauberechtigte von Wohngebäuden, bei denen der berechnete Lärmpegel tagsüber 70 Dezibel oder nachts 60 Dezibel überschreitet.
Die maßgeblichen Hausbeurteilungspegel werden von der Stadtverwaltung regelmäßig aktualisiert und können in der Abteilung Verkehrsplanung des Fachbereichs Stadtentwicklung und Planung erfragt werden.

Wichtig: Die Baugenehmigung für das zu schätzende Gebäude muss vor dem 01.04.1974 erteilt worden sein. Vor Bewilligung darf nicht mit dem Einbau der Fenster begonnen werden und auch kein Vertrag zum Einbau von Schallschutzfenstern abgeschlossen worden sein.

Was wird gefördert?
Gefördert wird der erstmalige Einbau schalldämmender Fenster und Balkontüren (ab Schallschutzfensterklasse 4) in Wohn-, Schlaf-, Kinderzimmern und Wohnküchen. In Schlaf- und Kinderzimmern wird zusätzlich der Einbau von schallgedämmten Lüftungsanlagen gefördert.

Wie hoch ist die Förderung?
Die anteilige Förderung der Schallschutzmaßnahmen beträgt:

  • bei Erfordernis der Schallschutzklasse 4 maximal 250 Euro pro Quadratmeter Fenster- bzw. Türfläche. Bemessungsgrundlage sind die Rahmenaußenmaße. Der Zuschuss darf einen Anteil von 50 Prozent der förderfähigen Kosten nicht überschreiten.
  • bei Erfordernis der Schallschutzklasse 5 maximal 350 Euro pro Quadratmeter Fenster- bzw. Türfläche. Der Zuschuss darf einen Anteil von 50 Prozent der förderfähigen Kosten nicht überschreiten.
  • zusätzlich maximal 250 Euro für Schlafräume beim notwendigen Einbau einer lärmgeschützten integrierten Lüftung.
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