Stadt erstattet Sondernutzungsgebühren
Aufgrund der Coronaschutzverordnung der Landesregierung vom 22. März ist derzeit der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Kantinen, Kneipen, Cafés und anderen gastronomischen Einrichtungen sowie Einzelhandelsbetrieben, die nicht der Grundversorgung dienen, nicht zulässig. Zahlreiche Gewerbetreibende hatten…