Verkaufsoffene Sonntage werden genauer betrachtet – Endlich

Nur acht von vierzehn Anträge der Mönchengladbacher City-Managements erfüllen die neuen, kritischeren Auflagen zur Genehmigung von solchen offenen Sonntagen.

Ab dem 17. Januar werden sich die Bezirksvertretungen mit diesem Thema befassen, bevor der Rat in seiner nächsten Sitzung am Donnerstag, 16. Februar, einen abschließenden Beschluss fassen wird.

Nach neuester Rechtsprechung muss u.a. die Zahl der „anlassbezogenen“ Besucher, welche die eigentliche Veranstaltung besuchen, im Vordergrund stehen und höher sein als die aus der Ladenöffnung resultierende Anzahl an Besuchern.

Vor dem Hintergrund der geänderten komplexen Rechtsprechung hatte das Ordnungsamt schon im vergangenen Jahr die Gewerbetreibenden informiert und umfangreiche Hilfestellungen für die Antragstellung geleistet.

Insgesamt 14 Anträge wurden von den City-Managements und Gewerbekreisen eingereicht. Diese Anträge hat das Ordnungsamt jetzt zur weiteren politischen Beratung ausgewertet und kommentiert. Das Ergebnis: Acht Anträge erfüllen die rechtlichen Voraussetzungen, machen differenzierte Angaben zu den Besucherzahlen und grenzen den Veranstaltungsort räumlich ein. Bei sechs Anträgen sieht die Verwaltung die rechtlichen Voraussetzungen nicht als gegeben an. Es handelt sich dabei um die Anträge für das Frühlingsfest am 30. April, das Cityfest am 8. Oktober, das Herbstfest am 12. November und den Weihnachtsmarkt am 3. Dezember in Stadtmitte, für das Fest am See in Wickrath am 30.Juli sowie für den Weihnachtsmarkt in Rheydt am 10. Dezember.
Es darf mit heftigen politischen Diskussionen gerechnet werden.

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