„Gassi-Gehen“ nur mit Tüte

Ordnungsamt: Hunde gehören nicht auf Kinderspielplätze

Wegen zahlreicher Beschwerden weisen das Ordnungsamt, die Abteilung Grünflächen und Friedhöfe und der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie darauf hin, dass Verunreinigungen von Hunden auf Gehwegen, Plätzen und Parkanlagen durch Hundekot nicht nur ein Ärgernis, sondern auch eine Infektionsquelle darstellen. Hier sind Übertragungen von Salmonellen, Hakenwürmern und Bandwürmern möglich.

Sie können Ursache für verschiedene Augen-, Leber-, Lungen- und Gehirnerkrankungen sein. Wer die Hinterlassenschaften seines Tieres nicht beseitigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und läuft Gefahr, Bußgelder zahlen zu müssen.
Wird der Hundekot nicht sofort vom aufmerksamen Hundehalter beseitigt, so besteht die Gefahr, dass Passanten hineintreten und den infektiösen Schmutz verbreiten – bis hinein in die Wohnungen.

Hundehalter sollten daher beim „Gassi-Gehen“ stets eine Tüte zum Entsorgen des Kots ihres Vierbeiners dabei haben.
In vielen Parks und Grünanlagen sind darüber hinaus Tütenspender zur Beseitigung des Hundekots aufgestellt.
Und was selbstverständlich sein sollte: Spielplätze sind für Hunde tabu!
Nicht allein wegen der Gesundheitsgefahren durch Hundekot.
Viele Kinder haben keine oder schlechte Erfahrungen mit Hunden gemacht. Schlimmstenfalls besteht eine Gefährdung der Kinder durch Hunde vom scheinbar harmlosen Umwerfen bis hin zu massiven Bissverletzungen.

Spielplätze sind die einzigen öffentlichen Orte, die unseren jungen Mitbürgern gewidmet sind. Hier sollten sich Kinder frei von vermeidbaren Gefahren oder Gefährdungen bewegen können.
Darum heißt es in der Straßen- und Anlagenverordnung auch ausdrücklich, dass Tiere nicht auf Spielplätzen mitgeführt werden dürfen; Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro geahndet werden.

Um dem Freilaufbedürfnis der Hunde entgegen zu kommen, wurden in Mönchengladbach in den letzen Jahren 16 Hundeauslaufflächen eingerichtet.
Hierzu gibt es Informationen auf der Webseite der Stadt Mönchengladbach.
Natürlich besteht auch auf diesen Flächen die Verpflichtung zur Beseitigung von Verunreinigungen. (pmg)

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