Transparenz statt verschlossener Aktenschränke – Zehn Jahre Informationsfreiheitsgesetz NRW

Bei entsprechender Beharrlichkeit funktioniert es sogar in Mönchengladbach

Als einen „Meilenstein auf dem Weg zu einer offenen und modernen Verwaltung, die im Dienst der Bürgerinnen und Bürger steht“, hat Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf das Informationsfreiheitsgesetz NRW bezeichnet.
Vor zehn Jahren wurde das Gesetz vom Landtag verabschiedet.

Einen Praxistest habe ich vor wenigen Tagen erfolgreich beenden können.
Darum ging es:

Bereits vor Wochen wurde in Giesenkirchen über eine Nutzungsänderung des Sportplatzes Asternweg diskutiert und von den Anliegern am Sportplatz auf eine Vereinbarung zwischen ihnen und der Stadtverwaltung hingewiesen, die eine Nutzung nur zu bestimmten Zeiten regeln soll.

Niemand kannte diese „geheime“ Vereinbarung wirklich, selbst die Bezirksvertreter und die Mitglieder des Sportausschusses konnten keine Auskunft geben.
Also habe ich per Antrag um Einsichtnahme gebeten und nach anfänglichen Unverständlichkeiten passierte es dann ganz schnell und sehr korrekt.
Es steht wirklich nichts in dieser Vereinbarung ausser den Zeiten und Bedingungen der Nutzung.
Kein Wort oder eine Summe über eine angebliche Malusregel oder gar vereinbarte Strafzahlung seitens der Stadt Mönchengladbach, sollte diese gegen die getroffene Vereinbarung verstoßen.
Einen solchen Passus hatte ein engagierter Anwohner und Teilnehmer an Spaziergängen zum „Dialog Giesenkirchen“ kolportiert.

Zurück zum Jubiläum des Gesetzes.
„Der freie Zugang zu Informationen erhöht nicht nur die Nachvollzieh­barkeit, sondern auch die Akzeptanz behördlicher Entscheidungen“, führte Jäger aus.
Mit dem Informationsfreiheitsgesetz NRW sei das Land dem wachsenden Bedürfnis nach mehr Transparenz staatlichen Handelns gerecht geworden.

Am 1. Januar 2002 trat das Gesetz in Kraft und schaffte die Grundlage für eine neue Informationskultur: Mussten die Bürgerinnen und Bürger bis dahin gute Gründe anführen, wenn sie bestimmte Akten einsehen wollten, so gab ihnen das Informationsfreiheitsgesetz erstmals ein umfassendes und voraussetzungsloses Recht auf Verwaltungsinfor­mationen.

Seither obliegt es der Behörde zu begründen, welche recht­lichen Bedenken im Einzelfall gegen die Herausgabe der begehrten Informationen sprechen.
„Ein allgemeines Recht auf Zugang zu Informationen ist wesentlicher Bestandteil des Demokratie- und Rechts­staatsprinzips“, unterstrich Jäger. „Es gewährleistet, dass den Bürgerin­nen und Bürgern eine verbesserte Argumentationsgrundlage in Bezug auf das Handeln staatlicher Organe an die Hand gegeben wird.“
Natür­lich gebe es schutzwürdige Interessen Dritter, Grenzen und Aus­nahmen.
„Mit dem Informationsfreiheitsgesetz ist es jedoch gelungen, diese Vertraulichkeitsaspekte mit dem wachsenden Bedarf an originären Informationen über Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung in Ausgleich zu bringen“, so der Minister.

Die meisten Auskunftsersuchen wurden auf kommunaler Ebene gestellt.
„Das Bedürfnis der Menschen, sich gerade in ihrem unmittelbaren Um­feld bei öffentlichen Stellen zu informieren, ist besonders ausgeprägt“, führte Jäger aus.
Die Mitsprache bei der Entwicklung eines Gemein­wesens setze voraus, dass die zur Verfügung gestellten Informationen möglichst direkt und unverfälscht seien.

„Um die Akzeptanz staatlichen Handelns weiter zu steigern, wollen wir künftig auch die Möglichkeiten des Internets verstärkt nutzen“, erklärte Jäger.
Ziel sei es, durch einen vereinfachten Zugang zu Informationen zu mehr Transparenz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern und damit zu einer Stärkung der Vertrauenswürdigkeit von Politik und Verwaltung beizutragen.

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