Reförmchen statt Pflegereform

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU)

Sozialverband VdK NRW bemängelt Verschlechterungen für Betroffene, Angehörige und Fachkräfte

„Die Änderungsanträge von Union und SPD zur geplanten Pflegereform sind eine schlechte Nachricht für rund eine Million Pflegebedürftige wie auch ihre Angehörigen in Nordrhein-Westfalen.“ Auf die nun öffentlich gewordenen Pläne der Bundesregierung, im Rahmen des Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes nur einen winzigen Teil der zuvor angekündigten Steuermittel bereitzustellen, reagiert der VdK-Landesvorsitzende Horst Vöge mit deutlicher Kritik. „Statt die Pflegeversicherung nachhaltig zu erneuern, verkommen die Regelungen zu Teillösungen, die weder bei der Finanzierung noch den Betroffenen helfen.“

So könnten die Eigenanteile bei einer stationären Unterbringung, die in NRW mit monatlich rund 2.405 Euro über dem deutschlandweiten Durchschnitt in Höhe von 2.015 Euro liegen, zukünftig lediglich zu einem Drittel gedeckelt werden. „Außerdem reicht das Geld mitnichten, damit Heime der jüngst beschlossenen Verpflichtung nachkommen können, das Pflegepersonal nach Tarif zu bezahlen“, macht Horst Vöge deutlich.

„Nicht zuletzt steht auch die Bezahlung von Rentenbeiträgen pflegender Angehöriger durch den Fiskus vor dem Aus“, bedauert der Vorsitzende des Sozialverbands VdK Nordrhein-Westfalen, der zugleich als Vizepräsident auf Bundesebene aktiv ist. „Mit diesem ‚Reförmchen‘ verschiebt sich die grundlegende Neugestaltung der Pflegeversicherung abermals auf die nächste Regierung“, so Horst Vöge. „Das bedeutet nicht nur Unsicherheit für Beitragszahler sowie die Einrichtungen und ihr Personal, sondern vor allem auch für diejenigen, die auf Unterstützung angewiesen sind – oder ihre Angehörigen gerade in Corona-Zeiten ohne Rücksicht auf die eigenen Belastungsgrenzen zu Hause betreuen.“

„Die Änderungsanträge von Union und SPD zur geplanten Pflegereform sind eine schlechte Nachricht für rund eine Million Pflegebedürftige wie auch ihre Angehörigen in Nordrhein-Westfalen.“ Auf die nun öffentlich gewordenen Pläne der Bundesregierung, im Rahmen des Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes nur einen winzigen Teil der zuvor angekündigten Steuermittel bereitzustellen, reagiert der VdK-Landesvorsitzende Horst Vöge mit deutlicher Kritik. „Statt die Pflegeversicherung nachhaltig zu erneuern, verkommen die Regelungen zu Teillösungen, die weder bei der Finanzierung noch den Betroffenen helfen.“

So könnten die Eigenanteile bei einer stationären Unterbringung, die in NRW mit monatlich rund 2.405 Euro über dem deutschlandweiten Durchschnitt in Höhe von 2.015 Euro liegen, zukünftig lediglich zu einem Drittel gedeckelt werden. „Außerdem reicht das Geld mitnichten, damit Heime der jüngst beschlossenen Verpflichtung nachkommen können, das Pflegepersonal nach Tarif zu bezahlen“, macht Horst Vöge deutlich.

„Nicht zuletzt steht auch die Bezahlung von Rentenbeiträgen pflegender Angehöriger durch den Fiskus vor dem Aus“, bedauert der Vorsitzende des Sozialverbands VdK Nordrhein-Westfalen, der zugleich als Vizepräsident auf Bundesebene aktiv ist. „Mit diesem ‚Reförmchen‘ verschiebt sich die grundlegende Neugestaltung der Pflegeversicherung abermals auf die nächste Regierung“, so Horst Vöge. „Das bedeutet nicht nur Unsicherheit für Beitragszahler sowie die Einrichtungen und ihr Personal, sondern vor allem auch für diejenigen, die auf Unterstützung angewiesen sind – oder ihre Angehörigen gerade in Corona-Zeiten ohne Rücksicht auf die eigenen Belastungsgrenzen zu Hause betreuen.“

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