Marc Angel zum Vizepräsidenten des Europäischen Parlaments gewählt

Foto: Europa Parlament / Marc Angel

Der neu gewählte Vizepräsident löst Eva Kaili (Fraktionslos, EL) als fünfte Vizepräsidentin im Präsidium des Parlaments ab.

Am Mittwoch erhielt Marc Angel (S&D, LU) in einer geheimen Abstimmung die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen und wurde nach zwei Wahlgängen in das Amt eines Vizepräsidenten des Europäischen Parlaments gewählt.

Ergebnis des ersten Wahlgangs

Abgegebene Stimmen: 648
Leere oder ungültige Stimmen: 93
Gültige Stimmen: 555
Benötigte absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen: 278
– Marc ANGEL (S&D, LU) 263
– Gwendoline DELBOS-CORFIELD (Grüne/EFA, FR) 113
– Annalisa TARDINO (ID, IT) 179

Ergebnis des zweiten Wahlgangs

Abgegebene Stimmen: 645
Leere oder ungültige Stimmen: 55
Gültige Stimmen: 590
Benötigte absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen: 296
– Marc ANGEL (S&D, LU) 307
– Gwendoline DELBOS-CORFIELD (Grüne/EFA, FR) 98
– Annalisa TARDINO (ID, IT) 185

Die Präsidentin kann den 14 Vizepräsidenten Aufgaben wie die Vertretung des Parlaments bei offiziellen Anlässen oder in bestimmten Angelegenheiten übertragen, darunter den Vorsitz bei den Plenarsitzungen. Die Vizepräsidenten sind auch Mitglieder des Präsidiums des Europäischen Parlaments, das die Regeln für das effiziente Funktionieren des Parlaments festlegt. Zu den Aufgaben des Präsidiums gehören unter anderem die Aufstellung des Vorentwurfs des Haushaltsvoranschlags des Parlaments. Es trifft finanzielle, organisatorische und administrative Entscheidungen in Angelegenheiten der internen Organisation des Parlaments. Bei den Wahlen des Präsidenten, der Vizepräsidenten und der Quästoren soll insgesamt einer gerechten Vertretung nach politischen Richtungen, sowie einem ausgewogenen Geschlechterverhältnis und einer geografischen Ausgewogenheit Rechnung getragen werden.

Hintergrund

Nach der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments wird im Falle freiwerdender Ämter, hier in Bezug auf das Amt eines Vizepräsidenten, ein neuer Vizepräsident gewählt, der in der Rangfolge an die Stelle seines Vorgängers tritt. Der gewählte Abgeordnete ist also der fünfte Vizepräsident des Parlaments. Die Kandidaten werden mit ihrem Einverständnis vorgeschlagen und Vorschläge können nur von einer Fraktion oder von einem Zwanzigstel der Mitglieder des Parlaments gemacht werden. Neue Vorschläge können vor jedem Wahlgang eingereicht werden.

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