Landesregierung: „Polizei muss weiter die Opfer schützen“

Zur Aussage des Münsteraner Polizeipräsidenten Hubert Wimber, Polizeibeamte sollten bei nächtlichen Ruhestörungen künftig nicht mehr ausrücken, erklärt die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Gerda Kieninger MdL:
„Nächtliche Ruhestörungen im privaten Bereich, zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr, können geräuschvolle Heimwerkerarbeiten oder das Abspielen von lautstarker Musik sein, oftmals kann es sich dabei aber auch um den Tatbestand der häuslichen Gewalt handeln.

Diesen Meldungen gehen die Polizeibeamten nach, fungieren als Streitschlichter oder leiten Sofortmaßnahmen ein, indem die Täter aus der Wohnung verwiesen oder vorübergehend in Gewahrsam genommen werden.
Häusliche Gewalt ist auch in Deutschland aktueller denn je. Oft tabuisiert oder verharmlost, spielen sich die Szenen der Gewalt hinter der verschlossenen Tür ab. Immer noch ist jede dritte Frau in Deutschland einmal in ihrem Leben Opfer von psychischer, körperlicher oder sexualisierter Gewalt, jede vierte Frau wird von ihrem Partner misshandelt. Wer, wenn nicht die Polizei, soll denn die Opfer schützen? Daher wäre eine Aufgabenreduzierung der Polizei an dieser Stelle aus frauenpolitischer Sicht völlig inakzeptabel.“

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