Ab 01. Dezember 2013: Grenzwert für Blei im Wasser gesenkt

Logo NEWSeit dem 01. Dezember 2013 sieht die Trinkwasserverordnung einen neuen Grenzwert für Blei im Trinkwasser vor:
Zehn Mikrogramm Blei pro Liter dürfen ab sofort nicht mehr überschritten werden.
„Jeder Eigentümer ist für die Einhaltung des neuen Grenzwertes in seinem Haus zuständig“, erläutert Detlef Schumacher, Geschäftsführer der NEW NiederrheinWasser GmbH, eine Tochter der NEW.

 
Seit zehn Jahren sukzessive Reduzierung des Wertes
Mit der Einführung des neuen Grenzwertes ist der vor zehn Jahren begonnene Weg zur Reduzierung der Belastung des Trinkwassers mit Blei nun abgeschlossen.

„Die Herabsetzung des Grenzwertes ist in zwei Stufen durchgeführt worden, um Wasserversorgern und Hauseigentümern die nötige Zeit zu geben, eventuell noch vorhandene Bleileitungen oder bleihaltige Leitungsteile zu ersetzen“, erklärt Detlef Schumacher.
Während die Wasserversorger in der Region ihre Programme zur Leitungssanierung bereits seit längerem erfolgreich abgeschlossen haben, ist bis heute nicht sichergestellt, ob auch in allen Altbauten die Bleileitungen ersetzt worden sind.

„Seit dem 01. Dezember verpflichtet die EU-Trinkwasserrichtlinie alle Hauseigentümer dazu, den Grenzwert einzuhalten und beim Trinkwasserverzehr über das eventuelle Vorhandensein von Bleirohren in ihrem Eigentum zu informieren“, so Detlef Schumacher.
Trinkwassernetze: „Da sich der Wert von zehn Mikrogramm pro Liter bei Bleileitungen nicht sicher einhalten lässt, raten wir allen Hauseigentümern, den Wert mit Hilfe fachkundiger Installationsfirmen überprüfen und alte Bleirohre austauschen zu lassen. Die örtlichen Wasserversorger verfügen über Listen von Installationsfirmen, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik die notwendigen Sanierungen durchführen können.“

Nitratkonzentration im Trinkwasser
Verbraucher werden immer wieder mit Diskussionen zu erhöhten Nitratkonzentrationen im Trinkwasser verunsichert.
Für das Versorgungsgebiet der NEW besteht keine Veranlassung zur Sorge.
Das Trinkwasser wird aus geschützten Einzugsgebieten und Brunnen unterschiedlicher Tiefe gewonnen. Dadurch ist gewährleistet, dass die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung nicht nur eingehalten, sondern sogar deutlich unterschritten werden. Die entsprechenden Werte können auf der Internetseite der NEW unter www.new.de abgerufen werden.

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