Bedarfsgerechte Alters-Grundsicherung – Leistungen müssen neu berechnet werden

Nach Angaben der Bundesregierung müssen Arbeitnehmer rechnerisch während einer Beschäftigungszeit von 45 Jahren ein jährliches Bruttoeinkommen von 23.900 Euro erwirtschaften, um eine Netto-Rente oberhalb des Grundsicherungsbedarfs zu erhalten.

Dazu erklärt die Vorsitzende des BDH Bundesverband Rehabilitation, Ilse Müller:

„Wer noch immer nach Argumenten für eine bedarfsgerechte Alters-Grundsicherung in Form einer Mindestrente gesucht hat, dürfte nun fündig geworden sein! Nach Zahlen der Bundesregierung verdienten mehr als zehn Millionen Arbeitnehmer in Deutschland im vergangenen Jahr zu wenig, um nach 45 Jahren in Lohn und Brot eine Nettorente zu erhalten, die oberhalb des Grundsicherungsbedarfs liegt. Wir fordern daher die Koppelung des Mindestlohns an die allgemeine Lohn- und Gehaltsentwicklung sowie eine bedarfsgerechte Ausgestaltung des aktuell geltenden Mindestlohns an die tatsächlichen Bedürfnisse der Menschen in unserem Land. Hier muss zügig eine deutliche Anpassung des Mindestlohns an die aktuellen Gegebenheiten durchgesetzt werden. Wir halten es für eine fatale Entwicklung, wenn in diesem Bereich Pfennigfuchserei betreiben und den Menschen jeder Cent hinterhergerechnet wird. Wir sind ein wirtschaftlich starkes Land, das dies auch zeigen sollte, indem es denen Brücken baut, die möglicherweise schlechter aus den Startblöcken am Arbeitsmarkt kommen als andere. Eine dieser existenziellen Brücken ist die Sicherung der Teilhabe am sozialen Alltag unserer Gesellschaft, abgebildet durch eine entsprechende Mindestlohnpolitik und faire Grundsicherungsberechnung.“

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