Jusos in Mönchengladbach gegen Wiedereinführung der Sperrklausel

Über das aktuelle Wahlrecht wird auch in Mönchengladbach viel diskutiert:
Neben der Tatsache, dass es zurzeit an einem verfassungs-konformen Wahlrecht für die Wahlen zum Deutschen Bundestag mangelt, ist nun auch in die  Diskussion über die Regelungen für kommunale Parlamente Bewegung gekommen.
Der Vorstand der Mönchengladbacher Jusos hat sich auf ihrer letzten Sitzung gegen eine Wiedereinführung der Sperrklausel auf kommunaler Ebene ausgesprochen.

 

„Sperrklauseln – wie die 5-Prozent-Hürde – sind ein Mittel, Parlamente handlungsfähig zu halten. Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Verfassungsgerichtshof in NRW haben aber dazu eindeutige Urteile gefasst. Sperrklauseln sind nur zulässig, wenn der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit von Räten gegeben ist, die keine Sperrklauseln haben.“ erklärt Alexander Mitrakas, Beisitzer im Juso-Vorstand.

Eben diese Handlungsfähigkeit sehen die Jungsozialisten jedoch in den Städten und Kommunen Nordrhein-Westfalens nicht gefährdet.
„Vor allem in Kommunalparlamenten muss die Möglichkeit gegeben sein, dass auch Rathausparteien oder lokale Wählervereinigungen mitarbeiten können. Dies schließt – das kann man nicht verleugnen – leider aber auch teilweise extremistische Parteien mit ein“ führt der Juso-Vorsitzende Johannes Jungilligens aus.

Doch zur Bekämpfung eben dieser stehen andere Möglichkeiten zur Verfügung. Jungilligens dazu: „Der Kampf gegen Extremismus, vor allem von rechts, ist uns Jusos eine Herzensangelegenheit. Das Wahlrecht ist hier jedoch das falsche Mittel, da die Sperrklausel für alle Parteien gilt.“

Das Thema ist unter anderem aufgrund der Forderung der CDU, eine 3% Sperrklausel bei Europa- und Kommunalwahlen wiedereinzuführen zu wollen, aktuell.

Auch die NRW-SPD fordert diese Wiedereinführung.
„Die Entscheidung, welche Partei oder Wählergemeinschaft die Interessen der Bürger am besten vertritt, obliegt aber nicht dem Wahlgesetzgeber, sondern dem Wähler“, so Mitrakas dazu.

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