Lärmaktionsplanung – 2. Phase der Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit startet am 2. Juli

Vom 2. Juli bis zum 3. August können sich die Bürger  über diese Auswertung informieren.

Die Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit beim Lärmaktionsplan (LAP) geht in die zweite Runde.
Nachdem im letzten Herbst der Vorentwurf des Lärmaktionsplans in den Gremien vorgestellt worden ist, fand im Zeitraum vom 17. Oktober 2011 bis 18. November 2011 die erste Phase der Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit zum Lärmaktionsplan statt.
In diesem Zeitraum hatten die Bürger die Möglichkeit, sich sowohl im Rathaus Rheydt als auch im Internet über den Lärmaktionsplan zu informieren und sich schriftlich hierzu zu äußern.

Bei der Verwaltung sind über 200 Stellungnahmen mit mehr als 1100 Hinweisen eingegangen.
Diese Stellungnahmen wurden von der Verwaltung und dem Planungsbüro Richter-Richard aus Aachen ausgewertet.
Vom 2. Juli bis zum 3. August haben nun die Bürger die Möglichkeit, sich über diese Auswertung zu informieren.
Die Abwägungsunterlagen liegen ab dann im Rathaus Rheydt, Eingang G (Karstadtgebäude), II. OG vor Zimmer 2026a aus und werden ebenso zum 2. Juli zusätzlich auch im Internet auf der Seite der Stadt Mönchengladbach (www.moenchengladbach.de) veröffentlicht.
Der Termin für den zweiten Lärmaktionsplan ist bereits für Mitte 2013 vorgesehen.

Warum stellt die Stadt Mönchengladbach einen Lärmaktionsplan auf?

Das Europäische Parlament hat im Juni 2002 die sogenannte EU-Umgebungslärmrichtlinie verabschiedet.
Das Ziel dieser Richtlinie ist es, europaweit die besonders schädlichen Auswirkungen von Umgebungslärm zu vermeiden bzw. zu vermindern.

Daher waren alle Ballungsräume in Europa mit mehr als 250.000 Einwohnern verpflichtet, bis Mitte 2007 Lärmkarten zu erstellen und darauf aufbauend bis Mitte 2008 einen Lärmaktionsplan vorzulegen, der Maßnahmen aufweist, wie der Umgebungslärm verringert werden kann.
Ab 2012 müssen auch alle Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern Lärmkarten erstellen und Lärmaktionspläne aufstellen.
Die Lärmkarten und Lärmaktionspläne müssen mindestens alle fünf Jahre überarbeitet werden. Für alle Ballungsräume in Europa mit mehr als 100.000 Einwohnern ist sowohl die Lärmkartierung als auch die Lärmminderungsplanung eine dauerhafte Pflichtaufgabe. Durch diese regelmäßige Aktualisierung wird auch der Nachweis erbracht, wie viel die bisher durchgeführten Maßnahmen für die Lärmminderung bewirkt haben. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie fordert zusätzlich bei der Erarbeitung der Lärmaktionspläne ausdrücklich die Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit.

Wie ist die Stadt Mönchengladbach bei der Aufstellung des Entwurfs des Lärmaktionsplans vorgegangen?

Die Hauptlärmquellen im Stadtgebiet ist der Straßenverkehr und in Teilen der Schienenverkehr.
Als Auslösepegel für die Lärmminderungsplanung hat das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) in einem Erlass Pegel von 70 dB(A) ganztags und 60 dB(A) nachts vorgegeben. Zur Einhaltung dieser Auslösepegel macht nur der gebündelte Einsatz von Lärmminderungsmaßnahmen Sinn, da nur sie zu einer spürbaren Entlastung im gesamten Umfeld führen.
Aufgrund der Tatsache, dass in der Stadt hunderte Lärm-Hot-Spots bestehen, an denen die Auslösepegel überschritten sind, können nicht alle Bereiche direkt in der ersten Stufe des Lärmaktionsplans untersucht werden. Der Fokus liegt daher im ersten Lärmaktionsplan auf denjenigen Bereichen, die sowohl eine sehr hohe Lärmbelastung, häufig auch über 75 dB(A) ganztags, als auch eine sehr hohe Anzahl von betroffenen Anwohnern aufweisen.
Im ersten Lärmaktionsplan wurden für die höchstbelasteten Bereiche zwischen Aachener Straße und Bahnstraße / Blumenberger Straße / Speicker Straße sowie die Straßenzüge Erzbergerstraße / Grevenbroicher Straße / Dohler Straße, Friedrich-Ebert-Straße / Rheydter Straße und Theodor-Heuss-Straße / Gartenstraße / Limitenstraße Maßnahmen zur Lärmminderung erarbeitet.

Maßnahmen zur Reduzierung des Umgebungslärms, die im Vorentwurf des Lärmaktionsplans vorgesehen sind, sind beispielsweise straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen wie die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder die Einführung von Lkw-Fahrverboten. Aber auch bauliche Maßnahmen wie die Erneuerung von Deckschichten oder der Umbau von Knotenpunkten und belasteten Straßenabschnitten in Wohngebieten werden vorgeschlagen.
Die Kommunen sind auch bei nur geringen finanziellen Mitteln verpflichtet, Maßnahmen zur Reduzierung des Umgebungslärms zu ergreifen.

Daher soll bei der Umsetzung der Maßnahmen in der Stadt Mönchengladbach schrittweise vorgegangen werden:
Als erster Schritt zur Reduzierung des Umgebungslärms werden vorrangig Maßnahmen vorgeschlagen, die nur geringe Kosten verursachen, wie beispielsweise Geschwindigkeitsreduzierungen und Lkw-Fahrverbote.
Die Umsetzung von baulichen Maßnahmen, insbesondere Deckschichterneuerungen erfolgt hauptsächlich in Verbindung mit der laufenden Straßenunterhaltung und -erneuerung. Im zweiten Schritt sollen zur Vermeidung unerwünschter Verlagerungseffekte die Geschwindigkeitsbeschränkungen nach der Erneuerung der Deckschicht, insbesondere auf Hauptverkehrsstraßen, wieder zurückgenommen werden.

Die große Herausforderung eines Lärmaktionsplanes besteht in der Abwägung der unterschiedlichen Interessen zwischen dem berechtigten Lärmschutz der Anwohner und ihrer Umgebung und der Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Verkehrsnetzes für die Bevölkerung und den Wirtschaftsverkehr.
Die Vorstellung der Ergebnisse dieses Prozesses ist für den Herbst 2012 mit der Vorlage des Entwurfs des Lärmaktionsplanes vorgesehen.
(pmg)

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