„Saubere Luft“ in Aachen – Deutsche Umwelthilfe erzielt richtungsweisendes Urteil

Foto: Lehmann-DUH

Die Deutsche Umwelthilfe siegt im Streit um „Saubere Luft“ vor dem Verwaltungsgericht Aachen gegen das Land Nordrhein-Westfalen – die Bezirksregierung Köln muss Diesel-Fahrverbote in Luftreinhalteplan unverzüglich aufnehmen und bis zum 1.1.2019 umsetzen – das Gericht urteilt klar: Gesundheitsschutz hat Vorrang.

Das Verwaltungsgericht Aachen hat mit Urteil vom 8.6.2018 (AZ 6 K 221 1/15) faktisch beschlossen, dass Diesel-Fahrverbote in Aachen ab 1.1.2019 umgesetzt werden müssen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wertet dies als Erfolg ihres Einsatzes für die „Saubere Luft“.

Dieses erste Urteil nach dem Grundsatzbeschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig ist für die Klageverfahren der DUH in 27 weiteren, unter dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) leidenden Städten richtungsweisend.
Die internationale Umweltrechtsorganisation ClientEarth unterstützt diese Klage für „Saubere Luft“ der DUH.

Im Rahmen der mündlichen Verhandlung kritisierte das Gericht die auf Verzögerung ausgerichtete Politik von Land und Stadt massiv. Eine Grenzwerteinhaltung selbst bis 2020 sei zu spät.

Das Verwaltungsgericht hat das Land dazu verurteilt, dass die NO2-Grenzwerte in Aachen spätestens zum 1.1.2019 zwingend einzuhalten sind. „Es ist aktuell nicht erkennbar, dass dies ohne Diesel-Fahrverbote gelingen wird“, sagte der Vorsitzende Richter Roitzheim in der mündlichen Verhandlung.
Und weiter: „Es müssen die Maßnahmen zum 1.1.2019 ergriffen werden“.

 

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