Stockschläger will mehr Abstand von Windkraftanlagen – Ehrlichkeit im Wahlkampf sollte dazugehören

WindkraftDas Anliegen von Hans Joachim Stockschläger, FDP-Bundestagskandidat, ist klar und nachvollziehbar: Er möchte einen erfolgreichen Bundestags-Wahlkampf für die FDP führen, Stimmen sammeln. In Ordnung.
Dies sollte auf Basis tatsächlicher Fakten geschehen. Hierbei sind Zweifel angebracht.
So schreibt Stockschläger in seiner Presse-Mitteilung: Zitat: „Ich sehe in unserer Stadt keine Akzeptanz für den geplanten geringen Abstand und halte auch generell einen Mindestabstand von 1500 m für notwendig. Diese Entfernung stand auch mal in einem Gesetzesentwurf, wurde dann von Rot-Grün wieder gestrichen.“ Zitat-Ende
Das jedoch ist einfach nur falsch und das wird Stockschläger wissen.

 

Nach uns vorliegenden Informationen stand in keinem Gesetzentwurf einer Regierung ein Mindestabstand von 1500m.

Richtig ist:

Rot-Grün hat keinen Mindestabstand von 1500m gestrichen.
Es gab einen Erlass.
Dieser Windkrafterlass stammt aus der schwarz-gelben Regierungszeit  in NRW.

Der Windkraftanlagen-Erlass vom 21.10.2005 stellt für die Verwaltung eine Handlungsanweisung dar, die bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen ist.

Für die Bauleitplanung bildet diese Empfehlung einen Orientierungsrahmen, von dem im Einzelfall abgewichen werden kann.

Ein Erlass hat zwar keinen quasi-normativen Charakter; allerdings können selbst Gerichte diesen als sachverständige Beurteilungshilfe (vgl. OVG NRW, Urt. v. 15.3.2007 – 10 A 988/06) oder als Orientierungshilfe (zu Abständen, vgl. OVG NRW, Beschluss v. 9.7.2003 – 7 B 949/03) heranziehen.
Dementsprechend handelt es sich bei Nr. 5.2.2.3 des WKA-Erlasses um Abstands-Empfehlungen und nicht um zwingende Regelungen.
Der empfohlene Abstand zum Wald kann unterschritten werden, wenn keine Brandschutzbedenken bestehen oder durch brandschutztechnische Auflagen im Genehmigungsbescheid der Schutz des Waldes gewährleistet wird.

Der Windkrafterlass enthält bezüglich des Immissionsschutzes für Wohnbebauung keine konkreten Abstände, da diese allein nach der jeweiligen Schutzbedürftigkeit unter Einhaltung von Immissionswerten im Prognoseverfahren festgelegt werden.

NRW- Umweltminister-Minister Remmel hat diesen Erlass 2011 novelliert, ein Lobartikel kann hier nachgelesen werden:
http://www.dailygreen.de/2011/07/12/nordrhein-westfalen-setzt-neuen-windkraft-erlass-in-kraft-24819.html

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