100 Euro Kinderfreizeitbonus im August 2021

Im Rahmen des so genannten Corona-Aufholpakets können minderjährige Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringerem Einkommen, die im August 2021 Kinderzuschlag und/oder Wohngeld beziehen, einen Kinderfreizeitbonus in Höhe von einmalig 100 Euro je Kind erhalten.

Der Kinderfreizeitbonus wird an Bezieherinnen und Bezieher von Kinderzuschlag automatisch von der Familienkasse ausgezahlt. Dies gilt auch für Familien, die gleichzeitig Kinderzuschlag und Wohngeld beziehen.

Wichtig: Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen, müssen für die Auszahlung einen formlosen Antrag bei der Familienkasse stellen.

Der Antrag ist auf der Internetseite der Familienkasse (https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus) eingestellt. Dort finden sich auch weitere allgemeine Informationen rund um das Thema Kinderfreizeitbonus.

Der ausgefüllte Antrag kann zusammen mit den entsprechenden Nachweisen darüber, dass das betreffende Kind im August 2021 beim Wohngeld als Haushaltsmitglied berücksichtigt wird, entweder per Post direkt an die jeweils zuständige Familienkasse oder per E-Mail an die zentrale E-Mail-Adresse Kinderfreizeitbonus@arbeitsagentur.de geschickt werden.

Für allgemeine Fragen rund um den Kinderfreizeitbonus steht Familien, die Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe beziehen, eine gebührenfreie Service-Hotline unter der Telefonnummer 0800 4 5555 43 zur Verfügung.

Familien, in denen Minderjährige leben, die Grundsicherungsleistungen nach dem Dritten Kapitel des SGB XII beziehen und die ebenfalls den Kinderfreizeitbonus bei der Familienkasse beantragen können, erhalten hierzu ein gesondertes Informationsschreiben der zuständigen Stelle im Fachbereich Soziales und Wohnen der Stadtverwaltung.

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