Sperrklauselverbot im Kommunalwahlrecht – Piratenpartei stellt neuen Antrag in NRW

Eine Konsquenz aus der Bundestagswahl?

Landtag in DüsseldorfNach Ansicht der Mönchengladbacher Partei DIE LINKE hat besonders der Mönchengladbacher Landtagsabgeordnete Hans-Willi Körfges (SPD) daran mitgewirkt, dass eine Wiedereinführung der Sperrklausel für Kommunalwahlen diskutiert wird. Eine wie auch immer geartete Prozenthürde würde aber nach Ansicht der Linken nicht vor einer Zersplitterung der Kommunalen Parlamente schützen, sondern lediglich die Macht der zwei „Großen“ untermauern. „Deswegen begrüßen wir den gestrigen Antrag der Piratenpartei im Landtag NRW, mit dem ein Sperrklauselverbot im Kommunalwahlrecht verankert werden soll“, sagt Torben Schultz vom Kreisvorstand und erklärt weiter:

 

 

„Zwar gibt es bei der jetzigen Gesetzeslage kein Grund zu handeln. Aber es ist zu befürchten, dass SPD und CDU ihre im August bekannt gewordenen Pläne im Hinterzimmer weiter ausarbeiten und dann irgendwann überraschend im Landtag umsetzen. Der Antrag der Piraten schafft jetzt die Möglichkeit im größeren Rahmen und in aller Öffentlichkeit darüber zu diskutieren. Und ich bin mir sicher, dass eine überwältigende Mehrheit der BürgerInnen gegen eine Neuauflage der Sperrklausel ist.“

Weiter weist DIE LINKE darauf hin, dass bei der Bundestagswahl am letzten Wochenende fast jeder sechste Wähler nicht im Parlament vertreten ist.
„Wenn fast sieben Millionen Stimmen unter den Tisch fallen, müssen wir uns nicht über ein angebliches, politisches Desinteresse wundern“, meint Schultz, „auch im Bundestagswahlrecht wäre es an der Zeit, die Fünf-Prozent-Hürde zu senken. So würde eine Drei-Prozent-Hürde die Beteiligung der WählerInnen erhöhen, ohne Koalitionsbildungen unmöglich zu machen.“

Da die Kommunalen Parlamente aus deutlich weniger Mitgliedern bestehen, als der Bundestag, entsteht bei der Verteilung der Mandate eine „natürliche Sperrklausel“. Nach den Erfahrungen der letzten Kommunalwahl muss in Mönchengladbach etwas über ein Prozent der Wählerstimmen erreicht werden, um ein Ratsmandat zu erhalten.

Der Verfassungsgerichtshof in Münster hatte erstmals 1998 die Sperrklausel bei Kommunalwahlen abgeschafft. Und 2008 kassierten die Richter erneut ein geändertes Kommunalwahlrecht in dem erneut eine Sperrklausel vorkam.
Das Verfassungsgericht in Hamburg kippte noch Anfang dieses Jahres die Drei-Prozent-Hürde bei Bezirksversammlungswahlen.
In der Begründung hieß es, dass ohne Nachweis einer Funktionsstörung der Parlamente jegliche Hürde für verfassungswidrig gehalten wird. Es muss also angenommen werden, dass SPD und CDU nur über eine Änderung der Landesverfassung ihren Wunsch nach einer Sperrklausel umsetzen können.

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