Wahl in NRW: Auch darüber sollte gesprochen werden: Ist unsere Erststimme noch etwas wert?

Folgt dem angestrebten Maulkorb für Abgeordnete im Bundestag gleiches im Düsseldorfer Landesparlament?

(Quellen: Deutschlandradio; Süddeutsche Zeitung)
Darf der von den Wählern mit der Erststimme gewählte Landtagsabgeordnete bald seine persönliche Meinung nicht mehr im Landtag vertreten, indem ihm das Rederecht nicht eingeräumt wird, weil er eine andere Meinung vertritt als seine Fraktion?

Zum Hintergrund:
Vor Wochen handelte sich Bundestagspräsident Lammers eine Rüge des Ältestenrates ein, als  er die Abgeordneten Klaus-Peter Willsch (CDU) und Frank Schäffler (FDP) reden ließ, die von ihrer Fraktion abweichende Meinungen vertraten.
Es gibt nicht wenige Menschen in unserem Land, die sorgen sich ganz aktuell über Bestrebungen der Bundestagsfraktionen von CDU, FDP und SPD, das Rederecht der Abgeordneten zu ändern.
Dazu hat der Geschäftsordnungsausschuss jetzt einen Beschluss gefasst, wie man die Sache für die Zukunft regeln könnte – durch eine Änderung der Bundestagsgeschäftsordnung nämlich.

Der Streit um Rechte des Parlamentariers und seine Gewissensfreiheit auf der einen und Fraktionszwang oder Macht auf der anderen Seite, ist alles andere als neu.
Das Grundgesetz sagt, dass der Abgeordnete nur seinem Gewissen unterworfen ist, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.
Ein Recht, das in der Realität an Grenzen stößt:
„Dann lass dich doch beim nächsten Mal von deinem Gewissen aufstellen“, soll es SPD-Zuchtmeister Herbert Wehner schon früher einmal auf den Punkt gebracht haben.
Mit diesem Maulkorb würde der Bundestag vollends zu einem Operationsfeld der Fraktionsmeinungen.
Er würde auch den noch vorhandenen Rest an Glaubwürdigkeit und Akzeptanz verlieren.
Der frühere Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch warnte vor der Aushöhlung der Glaubwürdigkeit des Bundestags.
Dieser sei kein „Kongress der Fraktionen, sondern Versammlung der Abgeordneten“, sagte er der SZ.

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2 Kommentare zu "Wahl in NRW: Auch darüber sollte gesprochen werden: Ist unsere Erststimme noch etwas wert?"

  1. Jeder Abgeordnete ist abhängig, in allen Parteien. Egal ob im Bund oder im Land NRW.

    Er benötigt nun einmal Unterstützung, er braucht Mehrheiten, eine Einzelmeinung ist nicht gefragt.
    Diese Mehrheiten müssen erarbeitet werden, ich gehe nicht so weit zu behaupten, sie müssen notfalls erkauft werden oder ähnliches.

    Insofern ist es nicht ganz redlich, wenn die Grünen behaupten, persönl. Erklärungen seien gleichwertig mit einem normalen Rederecht. Es kann möglicherweise eine Alibifunktion bedeuten.

    Nur eine Aufhebung von Fraktionszwängen kann eigene Meinung ermöglichen.
    Dazu haben alle Parteien nicht den Willen und die innere Kraft, Machthunger verhindert dies.

    Sind die Herren Post, Körfges, Schroeren also überhaupt mit der Erststimme wählbar?
    Meine Meinung: Nein.

  2. Sehr geehrter Herr Wendler, liebes MG-heute Team,

    als Direktkandidat für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Wahlkreis MG II („Nord“) kann ich Ihnen nach Rücksprache mit Monika Dücker, Vorstandssprecherin in NRW, und Sigrid Beer, beide bisherige Landtagsabgeordnete, folgendes mitteilen:

    Ebenso wie im Bund lehnen wir jegliche weitere Einschränkung von Abgeordnetenrechten ab.
    Im Details unterscheiden sich die Regelungen von Bundestag und Landtag zwar, doch wird zum Beispiel die Möglichkeit persönlicher Erklärungen im Plenum sicher nicht angetastet werden. Rein schriftliche Erklärungen sind unserer Ansicht nach kein Ersatz.

    Mit besten Grüßen

    Boris Wolkowski

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