Covid-19: Sollen deshalb die Ratsmitglieder nicht mehr entscheiden?

Im Hinblick auf die für den 17. Juni geplante Ratssitzung hat Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners die Mitglieder des Rates angeschrieben.

In dem Schreiben informiert er über die Möglichkeit, die anstehenden Ratsentscheidungen auf den Hauptausschuss zu delegieren und bittet sie um ihre Meinung zu dem Thema.
Die aktuelle Rechtslage erlaubt es, dass bei Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Rates der Hauptausschuss abschließend – also anstelle des Rates entscheidet.
So geschehen bereits in einer Sitzung des Hauptausschusses am 22. April im Haus Erholung. Grund waren Dringlichkeitsentscheidungen, die keinen Aufschub zuließen.

Der Rat der Nachbarstadt Korschenbroich zum Beispiel hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

„Mit Blick auf die Größe des Rates der Stadt Mönchengladbach und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass dem Rat zahlreiche Mitglieder angehören, die schon aufgrund ihres Alters zur Risikogruppe gezählt werden, sollte diese Möglichkeit in Betracht gezogen werden. Sollte die erforderliche Zustimmungsquote von zwei Dritteln nicht erreicht werden, werde ich für den 17. Juni zu einer Ratssitzung einladen. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass Sitzungen politischer Gremien ausdrücklich vom derzeit geltenden Veranstaltungsverbot ausgenommen sind“, so OB Hans Wilhelm Reiners.

Hintergrund:

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Erlass vom 24. April 2020 Hinweise zu kommunalverfassungsrechtlichen Fragestellungen zu aktuellen Verfahren und Vorgehensweisen im Zeitraum der Ausbreitung von COVID-19 gegeben. Diese Hinweise befassen sich auch mit der Ausgestaltung von Sitzungen kommunaler Gremien.

In diesem Zusammenhang verweist der Erlass auf folgende Änderung in § 60 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vom 15.04.2020 (Auszug): „Der Hauptausschuss entscheidet in Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls eine Einberufung des Rates nicht rechtzeitig möglich ist. Dasselbe gilt, wenn und solange nach § 11 IfSBG-NRW eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite festgestellt ist und wenn zwei Drittel der Mitglieder des Rates einer Delegierung an den Hauptausschuss zugestimmt haben.“

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 14. April 2020 eine solche epidemische Lage von landesweiter Tragweite für eine Dauer von zwei Monaten festgestellt.

Im Erlass wird klargestellt, dass die Entscheidungen des Hauptausschusses, die er für den Rat trifft, im Nachgang nicht einer Genehmigung des Rates bedürfen.

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1 Kommentar zu "Covid-19: Sollen deshalb die Ratsmitglieder nicht mehr entscheiden?"

  1. Dieter Hanke | 3. Mai 2020 um 12:20 |

    Ich will den Mitgliedern des Hauptausschusses ja nicht zu nahe treten, jedoch gibt es einige, die ganz sicher auch zu den „Risikopatienten“ zu zählen sind.
    Z.B. die Herren Vennen und Elsen oder auch Breymann und Schiffer.
    Lieber OB, wer bleibt dann noch übrig? Nein, es gibt ausreichend Versammlungsmöglichkeiten zum Beispiel am Flughafen, im Theater oder, oder…
    Ein Schelm wer Böses bei diesem politischen Schachzug denkt…

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