Corona-Doppelhaushalt 2021/2022 ist ausgeglichen

Die Stadt präsentiert trotz zusätzlicher Haushaltsbelastungen durch die Corona-Pandemie einen ausgeglichenen Entwurf des Doppelhaushalts 2021/2022

Die Corona-Pandemie hält auch die Stadt Mönchengladbach fest im Griff. Gerade finanzschwache und hoch verschuldete Kommunen, wie die Stadt Mönchengladbach, trifft diese Pandemie mit ihren massiven und dauerhaften fiskalischen Folgewirkungen im städtischen Haushalt schwer.

Stadtkämmerer Michael Heck

Trotz vielfältiger Haushaltsbelastungen ist es Kämmerer Michael Heck aufgrund der sogenannten „Bilanzierungshilfe“ des Landes NRW gelungen, dem Rat in seiner gestrigen konstituierenden Sitzung (4. November 2020) einen ausgeglichenen Haushalt zur Beratung vorzulegen. Ebenso positiv: Der Entwurf kommt ohne Steuererhöhungen bei den Hebesätzen für die Gewerbesteuer und Grundsteuer aus.

Der Entwurf zum Doppelhaushalt 2021/2022 weist bei einem Haushaltsvolumen von jeweils mehr als 1,1 Milliarden Euro für 2021 ein positives Jahresergebnis von rund einer Million Euro und für 2022 einen Überschuss von rund drei Millionen Euro aus.

Dies gelingt nur durch eine gesetzliche Regelung, wonach die finanziellen Corona-Auswirkungen, hier sind insbesondere wegbrechende Steuererträge und Mehrkosten zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu nennen, buchhalterisch isoliert werden dürfen.
Im Jahr 2021 sind dies rund 103 Millionen Euro und im Folgejahr rund 87 Millionen.
Positiv trägt nicht zuletzt auch die Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft sowie die eigene Konsolidierung von 235 HSP-Maßnahmen mit einem Einsparpotenzial von insgesamt rund 403,5 Millionen Euro zum Haushaltsausgleich bei.

Haushaltsentwurf folgt strategischer Planung durch Priorisierung von Maßnahmen
Mit dem Haushaltsplanentwurf 2021/2022 legt die Stadtverwaltung in einer freiwilligen Anlage erstmals einen strategischen Controllingbericht zu ausgewählten Produkten des städtischen Haushalts vor.
In dieser freiwilligen Anlage werden die Maßnahmen der Stadtentwicklungsstrategie mg+, welche im Etatentwurf berücksichtigt werden konnten, mit ihren Steckbriefen, Zielen und Kennzahlen sowie der jeweiligen Kalkulation zur Maßnahme aufgeführt und sollen den Ratsmitgliedern bei den Etatberatungen zusätzliche Information und Entscheidungshilfen bieten.
In den beiden Ansatzjahren des Doppelhaushaltes sollen Investitionen in Höhe von etwa 27,5 Mio. Euro in 2021 und 24,4 Mio. Euro in 2022 getätigt werden und somit zur Stärkung der strategischen Leitmotive beitragen.

Oberbürgermeister Felix Heinrichs: „Dieser Haushalt schafft Transparenz, wie wir Mönchengladbach besser machen wollen. Es wird klar, wie wir die Strategie umsetzen wollen und dass wir die Wirkung des Mittel-Einsatzes auch kontrollieren“.
Schwerpunkte bei den Investitionen liegen in den Bereichen Stadtentwicklung mit (19,3 Mio. Euro in 2021 und 18,3 Mio. in 2022), Schulen (71, Mio. Euro in 2021 und 9,9 Mio. in 2022),
Radwegeausbau (2 Mio. Euro in 2021 und 2,2 Mio. in 2022) sowie
Lärm- und Umweltschutz (1,2 Mio. Euro in 2021 und 3,8 Mio. Euro in 2022).  

Der Trend des Schuldenabbaus der letzten Jahre kann aufgrund der Corona-Pandemie nicht fortgesetzt werden – das Gegenteil ist der Fall.
Die Gesamtverschuldung der Stadt wird gemäß vorgelegter Planung von 970,9 Mio. Euro Ende 2019 auf rund 1,175 Mrd. Euro Ende 2025 ansteigen. „Schwierige Zeiten lassen uns Entschlossenheit und innere Stärke entwickeln“, so zitiert Kämmerer Michael Heck den Dalai-Lama in seiner Haushaltsrede zur Einbringung des Entwurfs für den Doppelhaushalt in der gestrigen konstituierenden Ratssitzung. Diese Entschlossenheit fordert er auch von Bund und Land, da die Kommunen in schwierigen Zeiten mit „zusätzlichen, nachhaltig wirkenden Finanzhilfen in die Lage versetzt werden müssen, aktiv und zielgerichtet gegen die sich weiter verschärfenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu agieren.“
Die Kommunen sind ein zentraler Bestandteil der wirtschaftlichen Nachfrage. „Sparen bei laufenden Aufgaben und erst recht bei Investitionen“, so Kämmerer Heck, „wäre angesichts der wirtschaftlichen Rezession aktuell überaus kontraproduktiv. Zudem kann es nicht sein, dass die finanziellen Schäden der Pandemie in den kommunalen Haushalten zunächst „wegisoliert“ werden und zukünftige Generationen ab 2025 mit dem Abbau dieser Schäden belastet werden.“

Haushaltsplanentwurf

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