„Das kommt einer Hetzjagd gleich, die ich in diesem Land nicht erwartet hätte“

Vorsitzender des Integrationsrates in Mönchengladbach

In dieser Sondersitzung des Integrationsrates am 28. April 2021 im Haus Erholung ging es nicht mehr um Inhalte, es wurde nicht mehr diskutiert, ob etwas richtig/glaubhaft ist oder nicht.

Heike Adolphs (SPD), Mitglied des Integrationsrates und Ratsfrau stellte den Antrag im Namen aller Antragsteller zur Abwahl ohne eine Begründung vorzutragen.
Die Fronten waren klar: Eine Gruppe des Integrationsrates wollte die Abwahl des Vorsitzenden Nasser Zeaiter.
Nachdem die rechtlichen Fragen geklärt waren, es gibt keine eindeutige Rechtslage für eine solche Abwahl im Integrationsrat und OB Felix Heinrichs hatte deshalb die städtische Rechtsabteilung um Klärung gebeten, konnte schon die eigentliche Abstimmung stattfinden. Reiner Gutowski (FDP), Mitglied des Integrationsrates und Ratsherr beantragte geheime Abstimmung.

Vorher jedoch nahm Nasser Zeaiter sein Recht der Gegenrede wahr. Aus dieser stammt der Titel des Artikels.
Nachstehend die Rede (durch Nasser Zeaiter aus rechtlichen Gründen nachgesprochen) und als PDF-Datei zum Nachlesen.

Die Rede des Vorsitzenden Nasser Zeaiter wurde für Medien nachgesprochen und zur Verfügung gestellt

Die geheime Abstimmung brachte nachfolgendes Ergebnis:
Es wurden 23 Stimmen abgegeben,
Enthaltung: 1
Mit Ja stimmten: 9
Mit Nein stimmten 13 Mitglieder des Integrationsrates.

Somit wurde der Antrag auf Abwahl des Vorsitzenden mehrheitlich abgelehnt.

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1 Kommentar zu "„Das kommt einer Hetzjagd gleich, die ich in diesem Land nicht erwartet hätte“"

  1. Karl Sasserath | 29. April 2021 um 17:50 |

    Sehr geehrter Herr Wendler,
    ich möchte mich bei mg-heute für die Veröffentlichung der hörens- und lesenswerten Rede des Vorsitzenden des Integrationsrates Mönchengladbach Nasser Zaiter bedanken. Auch hat mir Ihre angemessene Berichterstattung über die Angelegenheit sehr gefallen. Mein Respekt gehört denjenigen Mitgliedern im Integrationsrat, die dem Abwahlantrag in einer demokratischen Wahl nicht gefolgt sind. Aus guten Gründen gilt in unserem Land der Rechtsgrundsatz „In dubio pro reo“. Zu den demokratischen Gepflogenheiten gehört, Niederlagen zu akzeptieren. Was mich bedenklich stimmt ist, dass dieser demokratische Anstand nicht von allen geteilt wird. Die Missachtung solcher demokratischen Gepflogenheiten dienen nur, den Feinden demokratischer Entscheidungen. Mit freundlichen Grüßen Karl Sasserath

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