Keine motorbetriebenen Flüge auf dem Segelflugplatz Wanlo – sagt die Mönchengladbacher Politik

Am heutigen Mittwoch (26. Februar) endet die Öffentlichkeitsbeteiligung für den Antrag der Segelflieger – Die Entscheidung trifft die Bezirksregierung, nicht Mönchengladbacher Politiker

Start eines Segelflugzeugs in WanloAuf dem Segelflugplatz in Wanlo sollen motorbetriebene Flüge ausgeschlossen werden.
Aus dem Grunde hat der Planungs- und Bauausschuss in seiner gestrigen Sitzung die Offenlage der 215. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen und ist damit einem Beschluss des Rates aus der Dezember-Sitzung vergangenen Jahres gefolgt. Das im gültigen Flächennutzungsplan verwendete Planzeichen „Segelfluggelände“ soll durch den Zusatz „nur Windenstart“ ergänzt werden, damit Starts und Landungen motorbetriebener Flugzeuge in diesem Bereich ausgeschlossen sind. Die 215. Änderung des Flächennutzungsplans geht in Kürze in die Offenlage.

Anlass der FNP-Änderung ist ein aktueller bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellter Antrag des Vereins für Luftfahrt Mönchengladbach, Rheydt und Umgebung auf Änderung der Genehmigung für das Segelfluggelände. Der Verein will den Betrieb des Flugplatzes erweitern, dass motorgetriebene Ultraleichtflugzeuge die Segelflugzeuge mit dem Schleppstart in die Luft befördern. Außerdem soll der Eigenstart selbststartender Motorsegler mit Klapptriebwerk zugelassen und zwei dreiachsgesteuerte Motorflugzeuge stationiert werden, die neben dem Segelflugbetrieb zur Ausbildung von Segelflugzeugpiloten, Schlepppiloten sowie zur Durchführung von Übungsflügen genutzt werden.
Am heutigen Mittwoch (26. Februar) endet die Öffentlichkeitsbeteiligung für diesen Antrag. Die Planunterlagen, zu denen neben dem Antrag auch Karten und Gutachten zählen, können nur noch heute eingesehen werden.
Bürgerinnen und Bürger können bis spätestens 12. März bei der Bezirksregierung Düsseldorf als Genehmigungsbehörde (Cecilienstraße 2, 40474 Düsseldorf, Dienstgebäude – Außenstelle – Dezernat 26, Am Bonneshof 35 – Aktenzeichen 26.01.01.03-SFG.Wanlo) oder bei der Stadtverwaltung Mönchengladbach Anregungen oder Bedenken schriftlich vortragen.
Darüber wird nach Abschluss des Verfahrens durch die Luftverkehrsbehörde entschieden.
(pmg)

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