Konsequenzen für Verantwortliche hat diese Steuergeldverschwendung nicht – 10,4 Mio. Euro für einen futuristischen Hubschrauberlandeplatz

Landesrechnungshof kritisiert nicht nur Arbeit der Landesbehörden
Auftragsvergabe nach Beliebigkeit?

Hubschrauber-Landeplatz Aus dem Jahresbericht 2013 des Landesrechnungshofes:
Neubau eines Hubschrauberlandeplatzes für das Universitätsklinikum Aachen.

Das Universitätsklinikum Aachen hat im August 2011 seinen neuen Hubschrauberlandeplatz in Betrieb genommen. Bislang wurden hierfür vom Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung (MIWF) Landesmittel i. H. v. rd. 9 Mio. € bereitgestellt. Aufgrund des bis zum 31.12.2012 geltenden Kontrahierungszwangs war der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) vom Klinikum u. a. mit Planung und Durchführung der Baumaßnahme beauftragt worden.

 

_DSC0015 (Kopie)Im Rahmen seiner Prüfung hat das Staatliche Rechnungsprüfungsamt Köln festgestellt, dass es bei der Vergabe der Generalplanungsleistung für den Hubschrauberlandeplatz an ein Architekturbüro schwerwiegende Verstöße gegen vergaberechtliche Bestimmungen gab. Konkret wurde beanstandet, dass das Vergabeverfahren bzw. wesentliche Elemente des Wertungsvorgangs nicht bzw. allenfalls lückenhaft dokumentiert wurden. So muss nach den gesetzlichen Vorschriften das gesamte Vergabeverfahren, insbesondere die Bewertung und Auswahl der eingereichten Vorschläge, dokumentiert werden. Zudem sind die Kriterien, anhand derer die Entwürfe letztlich bewertet werden, allen Bewerbern im Vorfeld bekanntzugeben. All dies ist nicht geschehen.

Es bleibt mangels entsprechender Dokumentation sogar unklar, zu welchem Zeitpunkt welche Bewertungskriterien entwickelt wurden. Weder der BLB noch das Universitätsklinikum Aachen können daher belegen, dass für alle Mitbewerber ein transparenter und fairer Wettbewerb gewährleistet war. Somit lässt sich weder die Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung noch die Bewertung der Wirtschaftlichkeit der geplanten Baumaßnahme feststellen.

Dass das strenge Erfordernis einer ordnungsgemäßen Dokumentation der Vergabe kein überflüssiges Formerfordernis ist, sondern seine Berechtigung hat, verdeutlicht der vorliegende Fall sehr eindringlich:
Das Universitätsklinikum Aachen hatte erstmals auf Nachfrage des Staatlichen Rechnungsprüfungsamts Köln eine Begründung für die Vergabeentscheidung gegeben, diese später jedoch widerrufen und durch eine grundlegend andere Begründung ersetzt.

Eine derartig beliebige Vorgehensweise macht den Nachweis der Rechtmäßigkeit einer Vergabeentscheidung unmöglich. Der LRH hat das MIWF wegen der groben Verstöße gegen das Vergaberecht um Prüfung gebeten, in welchem Umfang die Zuschüsse von dem Universitätsklinikum Aachen zurückzufordern sind.

Darüber hinaus zeichnete sich bereits im Juli 2012 eine weitere Erhöhung der Gesamtkosten der Baumaßnahme um rd. 1,4 Mio. € ab, die durch eine Vielzahl geänderter und zusätzlicher Leistungen entstanden ist. Diesen Mehrbedarf hatte das Universitätsklinikum Aachen im Verfahren zur Haushaltsaufstellung 2013 gegenüber dem MIWF angemeldet. Nach Auffassung des LRH hat das Klinikum diese Kostenüberschreitung gemäß der Bewirtschaftungshinweise des MIWF selbst zu tragen.

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1 Kommentar zu "Konsequenzen für Verantwortliche hat diese Steuergeldverschwendung nicht – 10,4 Mio. Euro für einen futuristischen Hubschrauberlandeplatz"

  1. Beckmann | 10. Juli 2013 um 09:50 |

    Ist das nun ein Laubfrosch oder sonstiges Reptil, oder schon der Rohbau für einen Rosenmontags Mottowagen? Spass beiseite, auf jeden Fall ein teurer Spass.
    Sollte dieses“ Ding“ funktional und unter Umständen lebensrettend oder vor allen Dingen „spacig“ sein? Zur durchaus eigenwilligen Uni passt es in keinem Fall. Vielleicht mag es als Tourimagnet dienen.
    Über die heimischen Griffe, haarscharf daneben, werde ich in Zukunft eventuell etwas gnädiger nachdenken können. Denn siehe Aachen, es geht doch noch schlimmer.
    Meckern auf hohem Niveau- der Steuerzahler hat’s doch, wenn auch nötig. Schönen Tag noch, ohne Krokodile…

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