Minijobs: DGB Mönchengladbach fordert Reformen statt Ausweitung

Nach Angaben der Agentur für Arbeit ist von März 2020 bis März 2021 die Zahl der Minijobber*innen in Mönchengladbach von 25.661 auf 23.661 zurückgegangen (-6,2 Prozent).

Im Gastgewerbe gab es einen Rückgang von 9,4 Prozent.

Mit Blick auf den aktuellen Mangel an Arbeitskräften in Mönchengladbach, speziell im Gastgewerbe, fordert der Mönchengladbacher DGB-Vorsitzende Patrick Stock von der kommenden Bundesregierung echte Reformen in der Arbeitsmarktpolitik.

„Wir brauchen dringend Veränderungen bei den Minijobs. Eine höhere Verdienstgrenze wie es im Sondierungspapier von SPD, Grünen und FDP steht darf nicht zu einer Ausweitung dieser Arbeitsform führen. Im Gegenteil: Minijobs müssen in sozialversicherungspflichtige Arbeit mit sicherer Perspektive überführt werden. Denn genau die bietet ein Minijob nicht. Das haben wir in der Coronazeit erlebt, in der viele Minijobber*innen ihre Arbeit verloren haben. Dazu kommt die drohende Altersarmut für alle geringfügig Beschäftigten, weil keine Beiträge in die Sozialkassen gezahlt werden. Ein wirtschaftlicher Aufschwung darf nicht auf solchen Arbeitsverhältnissen aufgebaut werden.“

Die Annahme, dass Minijobs Brücken in die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bauen könnten, hat sich nicht bestätigt. Eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat festgestellt, dass in Kleinbetrieben mit bis zu zehn Mitarbeitern sozialversicherungspflichtige Stellen verdrängt werden. In der Summe könnten bundesweit bis zu 500.000 Jobs ersetzt werden. Insgesamt entfallen auf kleine Betriebe 15 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen und 36 Prozent aller geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse.

Der DGB weist darauf hin, dass es etliche Nachteile für die Minijobber*innen gibt: Sie stecken im Niedriglohnsegment fest, arbeiten häufig unterhalb ihres Qualifikationsniveaus und sind nur dann rentenversichert, wenn sie freiwillig zusätzliche Beiträge zur Rentenversicherung einzahlen.

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