Neue Fahrerlaubnis-Verordnung: Alte Führerscheine müssen nach 15 Jahren umgetauscht werden

Zum 19. Januar 2013 tritt die Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft. Hierbei handelt es sich um die Umsetzung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie in nationales Recht.
Danach wird die Gültigkeit der Führerscheine künftig auf 15 Jahre befristet. Diese Befristung betrifft allerdings nur das Führerscheindokument als solches, nicht aber die Fahrerlaubnis. Nach Ablauf der Frist muss das Führerscheindokument umgetauscht werden.
Im Gegensatz zu anderslautenden Meldungen der letzten Tage weist das Ordnungsamt darauf hin, dass mit dem Umtausch des Führerscheins keine zusätzlichen Prüfungen oder verpflichtende Gesundheitsüberprüfungen verbunden sind.
Die mit einem Führerschein verbundenen Rechte bleiben somit erhalten.

 

Grund für die Neuregelung ist das Bestreben, das EU-weite Nebeneinander unterschiedlichster Regelungen, mit ihren mehr als 100 Führerscheinvarianten, zu beenden. In vielen Ländern wird der Führerschein als sicheres Ausweisdokument benutzt. Um diese Funktion optimal erfüllen zu können, müssen die persönlichen Dokumentendaten regelmäßig aktualisiert werden. Das kann nur über eine begrenzte Gültigkeitsfrist gewährleistet werden. Deshalb wird künftig auch der deutsche Führerschein nach Ablauf von 15 Jahren durch ein neues Dokument ersetzt.

Der Umtausch alter Führerscheine (grau, rosa, bis 18.01.2013 ausgestellte Karteikartenführerscheine) ist bis Januar 2033 möglich. Dabei bleiben alle bereits erworbenen Berechtigungen zum Führen unterschiedlicher Fahrzeugklassen uneingeschränkt erhalten.

Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden. Diese gelten wie bisher ausschließlich für Personengruppen, die besondere Verantwortung im Straßenverkehr tragen (z.B. Berufskraftfahrer, Busfahrer).

Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den Fälschungsschutz der europäischen Führerscheine zu verbessern, werden mit den neuen Führerscheinen die Sicherheitsmerkmale europaweit angepasst. Darüber hinaus bleibt alles beim „Alten“. Auch bei den Gebühren für den Führerschein wird sich aktuell nichts ändern, so das Ordnungsamt weiter.

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