NRW verschärft das Verbot von Schottergärten. Hausbesitzer könnten bald unangenehme Post von der Bauaufsicht erhalten.

Foto: MG-Heute

Zum 01.01.2024 tritt die Änderung der Landesbauordnung NRW in Kraft.

In §8 heißt es dann: „Schotterungen zur Gestaltung von Gartenflächen sowie Kunstrasen stellen keine andere zulässige Verwendung nach Satz 1 dar“.
Gartenflächen sind bereits seit 2018 „wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen.“
Schottergärtnern droht ab 2024 ein unangenehmer Brief aus dem örtlichen Rathaus mit der Aufforderung, den Schottergarten oder die Kunstrasenfläche in eine Grünfläche zu verwandeln.
Wer seinen Schottergarten angelegt hat, nachdem die Bauordnung des Landes (BauO NRW) im Juli 2018 neu gefasst wurde, hat keine Chance auf Bestandsschutz und wird kaum um den Rückbau herumkommen.
Auch wenn der Schottergarten älter als die aktuell geltende Fassung der Landesbauordnung (2018) ist, gibt es keinen Bestandsschutz. Diese Auffassung vertritt das NRW-Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, denn bereits in der Bauordnung von 2000 habe es einen ähnlichen Passus in dem Landesbauordnung gegeben.
Rechtsexperten vertreten die Auffassung, dass es einen Bestandsschutz allenfalls dann geben kann, wenn der Schottergarten genehmigt wurde. Der Bestandsschutz entsteht hingegen nicht aus der Tatsache, dass die Behörde den Zustand der Gartengestaltung über Jahre nicht beanstandet hat.
Unangenehm kann es auch für Gartenbaubetriebe und Landschaftsplaner werden, da diese eine Beratungspflicht gegenüber ihren Bauherreninnen haben und nicht gegen die Bauordnung verstoßen dürfen. Das Haftungsrisiko ist beträchtlich! Bauherreninnen könnten Kosten für den Rückbau geltend machen.

zwei Alternativen – Fotos: BUND

Gute Nachricht für alle, die ihre Schotterfläche „zurückbauen“ möchten: Man muss das Kind nicht mit dem Bad ausschütten bzw. den Schotter oder Kies nicht kostenaufwendig abtransportieren und entsorgen lassen.
Auch mit Kies oder Schotter lassen sich schöne, umweltfreundliche und pflegeleichte Vorgärten gestalten (Stichwort „Steingarten“). Das Schottergartenverbot richtet sich ja gegen wasserundurchlässig, monoton und unattraktiv fürs menschliche Auge und die Insektenwelt, heizt sich im Sommer unnötig auf.
Schotterflächen ist nicht gleich Schottergarten. Auf „Schotter“ ist vieles möglich.

28 - 9

Danke für Ihre Abstimmung!

Sorry, Sie haben schon abgestimmt!

2 Kommentare zu "NRW verschärft das Verbot von Schottergärten. Hausbesitzer könnten bald unangenehme Post von der Bauaufsicht erhalten."

  1. Carla Schopen | 6. September 2023 um 14:06 |

    und den naturnahen Skaterpark nicht vergessen

  2. Peter Maritzen | 6. September 2023 um 12:31 |

    In diesem Zusammenhang fällt mir der Sonnenhausplatz hier in Mönchengladbach ein.

Kommentare sind deaktiviert.