Regenwasser-Kanalbenutzungsgebühren: Ungerechte Berechnungsgrundlage steht am Pranger – Umweltausschuss debattiert über faire Vorgehensweise

CDU-Antrag endlich auf der Tagesordnung – jahrelange Versäumnisse sollen nachgeholt werden

Regenwasser-Gully Ein ganzes Jahr Vorbereitungszeit benötigte die Verwaltung um nun endlich eine Beratungsvorlage auf den Weg zu bringen, die ein wenig mehr Gebührengerechtigkeit in die Stadt bringen könnte.
Viele Jahre ist es her, dass es eine Erhebung zur Feststellung der Regenwasser-Ablaufflächen gegeben hat. Morgen wird sich um 17:00 Uhr im Rathaus Abtei der Umweltausschuss mit dem Thema befassen.

 

Persönlich habe ich solche Angaben nach jeweiligen Umbauten 1980 und 1998 auf dem Grundstück im Rahmen einer geforderten Berechnung abgegeben.

1980 wurden diese Daten in die Berechnung übernommen, die aus 1998 „verschlief“ die Verwaltung aus welchen Gründen auch immer.
Stattdessen erschien plötzlich und unerwartet im Jahre 2010 ein freundlicher Mitarbeiter der damaligen NVV mit Luftaufnahmen und meinte, er müsse einmal nachmessen.
Die Messung ergab natürlich die Werte, die ich der Verwaltung mehr als zehn Jahre vorher schon mitgeteilt hatte.
Merkwürdigerweise wurde ausschliesslich mein Grundstück überprüft, diese Überprüfung sei durch die Stadtverwaltung dezidiert angeordnet worden, so der NVV Mitarbeiter damals.
Weiter werde ich an dieser Stelle noch nicht berichten, zu interessant wird die Vorgehensweise und ein mögliches Ergebnis der anstehenden politischen Beratungen sein, hoffentlich.

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6 Kommentare zu "Regenwasser-Kanalbenutzungsgebühren: Ungerechte Berechnungsgrundlage steht am Pranger – Umweltausschuss debattiert über faire Vorgehensweise"

  1. hallo
    zusaMMen,

    da steht
    was …?

    schnipp
    Beschlussentwurf:
    Der Planungs- und Bauausschuss, der Umweltausschuss,
    der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen und Hauptausschuss
    empfehlen,
    der Rat beschließt:
    Die Verwaltung wird beauftragt anhand einer Überfliegung und Auswertung
    für das gesamte Stadtgebiet die zu veranlagenden Flächen
    zur Regenwasserkanalbenutzungsgebühr zu überprüfen
    und die Berechnungsgrundlagen der Regenwasser-Kanalgebühren
    entsprechend anzupassen.
    schnapp

    das stelle ich mir
    dann so vor:

    die leute steigen ein ins flugzeug…
    fliegen eine runde oder zwei über mg
    und steigen dann aus.
    die auswertungen die sie machen sollen?
    da jebbet ja kin …
    weil dat steht da ja nit drin.

    mal ehrlich …
    was ist das für eine beratungsvorlage?

    fun and sun

    pri and sac

  2. hallo
    liebe leute,

    wenn ich mich recht entsinne,
    war der herr der uns besuchte
    in den jahren davor mit der aufnahMe
    von strassenlöchern beschäftigt.
    insowerfern glaube ich nicht,
    er sei von der nvv gewesen,
    die sind zwar für die endige sorgung zuständig,
    letztendlich ist das aber doch eigentlich sache der stadt,
    die haben da ja auch so ein büchlein
    oder kataster …

    fun and sun

    pri and sac

    • Harald Wendler | 12. Februar 2013 um 20:30 |

      @ prisac

      die Praxis sieht manchmal anders aus…

      Mein freundlicher Besucher war laut seinem Dienstausweis und gemäß dem anschließenden Schriftverkehr
      eindeutig Mitarbeiter der damaligen NVV.
      Dieser Dienst wurde an diese übertragen.

      • hallo
        herr wendler,

        also der herr bei uns
        hat definitiv die straßenlöcher aufgenommen.

        bei ihnen war das wohl anders,
        da wurde eine fremdfirma beauftragt,
        hört sich so an,
        wie bei den hundeaufnehMern …

        stellt sich ja jetzt die fragen,
        was hat das gekostet?
        und
        warum hat man das gemacht?

        ich kann das so jetzt
        nicht beantworten.

        frohes schaffen
        weiterhin,

        fun and sun

        pri and sac

  3. Harald Wendler | 12. Februar 2013 um 15:28 |

    Beratungsvorlage wurde eingefügt!

  4. Zitat: Merkwürdigerweise wurde ausschliesslich mein Grundstück überprüft, ..

    Da kann ich Entwarnung geben. Im gleichen Zeitfenster waren die auch hier. Ebenfalls Abgleich von Luftbildaufnahmen.

    Gebührengerechtigkeit ist aber ein gutes Schlagwort. Zwar wurde die Grundgebühr der unberechtigten ( auch hier im Haus ) QN6-Zähler auf den nur erforderlichen QN2,5-Zähler gesenkt – aber das ist trotzdem “ ungerecht “

    Ein QN6-Zähler darf gem. DIN in Summe viel mehr Liter (bzw % ) abweichen als ein QN2,5-Zähler. Somit ungerechtfertigt höheren Trinkwasserbezug und resultierende Abwassergebühr. Gerade bei Mehrfamilienhäusern kommen da einige Kubikmeter/anno zusammen im Negativfall.

    Alt NVV, jetzt NEW´, sehen auf Anfrage aber keinerlei Handlungsbedarf!
    Zumindest keinen auf deren Kosten auch hier einen genaueren Zähler einzubauen.

    Das wiegt doppelt schwer so man gar Vermieter ist. Nach Landesrecht wird zukünftig neben dem Hauptzähler auch der Wohneinheitenzähler kommen ( also pro Mietwohnung ).
    Was wenn die Summe der Nebenzähler ungleich dem Hauptzähler ist???

    Ich kenne zwar die Beratungsvorlage jetzt nicht im Wortlaut – aber das die NEW´einen sehr ureigenen Standpunkt hat wissen wir doch alle. Wie es auch die wohlversorgten Posten- und Würdenträger aus den Ratsparteien wissen müssten.

    Nur so am Rande, nebenbei

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