Segelfluggelände Wanlo: Erörterungstermin ab 9. Dezember ?

Es tut sich etwas –  in Sachen Segelflugplatz Wanlo

  das Fotos zeigen ein Ultraleicht- Flugsportgerät einer hohen Leistungsklasse.  mit diesem Gerät ist ein Schleppbetrieb für Segelflugzeuge möglich.  Die Motore werden mit Bleifreiem Benzin betrieben und zeichnen sich durch die geringe Lärmimmission aus.Im Verfahren zum Antrag des Verein für Luftfahrt e.V. Mönchengladbach, Rheydt und Umgebung (VFL) auf Änderung der Genehmigung für das Segelfluggelände Mönchengladbach-Wanlo hat die Bezirksregierung Düsseldorf jetzt die Erörterungstermine bekannt gemacht (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf vom 27. November 2014, Amtsblatt der Stadt Mönchengladbach vom 30. November 2014).

Der Antrag des VFL umfasst drei Punkte: Zusätzlich zu den bisherigen Windenschlepps sollen auch Luftfahrzeugschlepps möglich sein, dazu sollen dreiachsgesteuerten Ultraleicht-Flugzeugen zugelassen werden. Außerdem sollen auch Eigenstarts von eigenstartfähigen Segelflugzeugen mit Klapptriebwerk genehmigt werden.
Zur Beratung der im Anhörungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen und Einwendungen und der sonst in Betracht kommenden Entscheidungsgrundlagen findet die Erörterung in der Mehrzweckhalle Wickrath, Adolf-Kempken-Halle, Poststraße 6, 41189 Mönchengladbach-Wickrath statt. Die Erörterung beginnt am Dienstag, den 9. Dezember, um 9:00 Uhr (Einlass/Registrierung ab 08:00 Uhr). Wenn der Termin nicht ausreicht, wird die Erörterung um Mittwoch, den 10. Dezember, sowie an weiteren Tagen jeweils um 09:00 Uhr (Einlass/Registrierung jeweils ab 08:30 Uhr) fortgesetzt.

Auf der Tagesordnung des Erörterungstermins stehen folgende Punkte:

1. Begrüßung und Einleitung
2. Vorstellung des Antragsgegenstandes
3. Bedarf, Planrechtfertigung, Alternativen und Wirtschaftlichkeit des
Vorhabens ( a. Verfügbarkeit des Geländes, b. Bedarf und Rechtfertigung, c. Alternativen, d. Prognose, e. Wirtschaftlichkeit)
4. Immissionen (a. Lärm, b. weitere Immissionen und deren Auswirkung)
5. Umweltauswirkungen
6. technische Planung (a. Flugsicherheit, b. Grundwasserschutz/Betankung, c. Ver- und Entsorgungseinrichtungen, d. verkehrliche Anbindung
7. finanzielle und andere individuelle Auswirkungen
8. sonstiges

Der Verein für Luftfahrt e.V. Mönchengladbach, Rheydt und Umgebung (VFL) nimmt als Antragsteller zu allen vorgetragenen Belangen Stellung. Für die privaten Einwendungen gliedert der VFL seine schriftlichen Gegenäußerungen themenbezogen entsprechend der vorstehenden Tagesordnung. Einwender können diesen Text ab dem 03. Dezember per E-Mail unter poststelle@brd.nrw.de in digitaler Version anfordern. In gedruckter Form wird der Text auch zur Erörterung im Sitzungssaal bereit liegen.

Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, sowie jedem Einwender freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
Zum Nachweis der Einlassberechtigung ist der Personalausweis mitzubringen.

Anmerkung::
Wer  soll zum Thema gehört werden?
Neben den Mitgliedern des Vereins sicherlich auch die betroffenen Bürger.
Mutet es da nicht seltsam an, wenn der Bürger einen Termin genannt bekommt, zu dem der „Normalsterbliche“ seinem Broterwerb nachkommt?
Der Termin wird auch recht kurzfristig genannt:
Veröffentlichung am 01.12.2014  Termin: 09.12.2014

Werden die Antragsteller stärker vertreten sein als die „Nicht“-Befürworter des Antrags?
Sind wir einmal gespannt, wie die Betroffenen darauf reagieren!

Das Original der Bekanntmachung finden Interessierte :
auf der Internetseite der Bezirksregierung: http://www.brd.nrw.de/wirueberuns/Amtsblatt/index.jsp  Amtsblatt Nr. 48 vom 27.11.2014 (pdf | 156 KByte)
(Seite 4 von 12 des PDF-Datei)

und im Amtsblatt  Nr. 40 vom 30.11.2014  der Stadt Mönchengladbach
auf www.moenchengladbach.de (Seite 7 von 8 der PDF-Datei)

Die Links wurden entsprechend vervollständigt, damit Interessierte nicht lange suchen müssen.

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1 Kommentar zu "Segelfluggelände Wanlo: Erörterungstermin ab 9. Dezember ?"

  1. Sowas hatten wir doch schon mal. Wer soll denn morgens ab 8.00h zur Registrierung da sein? Sowas wurde doch schon mal in die Feierabendzeit verlegt. Geht wohl nach dem Motto:“ Der Versuch ist nicht strafbar.“

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