Selbstbedienungsladen Bundestag? – Diätenerhöhung wurde beschlossen

Guelistan_Yueksel Dr. KringsÜber dieses heiße Thema habe ich mit unseren beiden Mönchengladbacher Bundestagsabgeordneten Gülistan Yüksel (SPD) und Dr. Günter Krings (CDU) gesprochen.

Spontane Bereitschaft zeigte Gülistan Yüksel, sie stand zum Telefon-Interview gerne zur Verfügung.
Hier das Interview: (ca. 5 Minuten)   https://www.mg-heute.de/wp-content/uploads/2014/02/guelistan-final-21.mp3

 

 

Als Nachschlagewerk und zur besseren Verständlichkeit mag nachstehendes Dokument dienen.
Bericht und Empfehlungen der Unabhängigen Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts*

Meine gestellten Fragen beantwortete Dr. Günter Krings aus Termingründen schriftlich:

 

Frage 1
Wie kam es zu dem Vorschlag der Bundestagsverwaltung, eine Diätenerhöhung jetzt vorzuschlagen, aktuell erhält ein Abgeordneter jetzt 8.252 Euro brutto im Monat. steuerpflichtig!)?

Dr. Günter Krings:
Grundlage des Gesetzentwurfs sind die Empfehlungen einer unabhängigen Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts, die der Deutsche Bundestag Ende 2011 einvernehmlich eingesetzt hat. Auftrag der Kommission war es, Vorschläge für ein transparentes, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entsprechendes Verfahren für die Höhe der Abgeordnetenentschädigung und deren zukünftige Anpassung sowie für die Altersversorgung der Abgeordneten vorzulegen.
In ihren Empfehlungen rät die Kommission, die Höhe der Abgeordnetenentschädigung an der Besoldung von Richtern an obersten Bundesgerichten zu auszurichten. Dieses Vorgehen entspricht auch der bereits seit 1995 geltenden gesetzlichen Regelung, wurde bislang aber nicht konsequent umgesetzt.

Frage 2
Sie soll jetzt in zwei Stufen zur Jahresmitte und zum 1. Januar 2015 um je 415 Euro steigen, also insgesamt auf 9.082 Euro, das entspricht der Besoldung von Bundesrichtern.
Ist das gerechtfertigt angesichts der sinkenden Kaufkraft bei „Normalverdienern“, Rentnern und drohender Altersarmut bei Geringverdienern?

Dr. Günter Krings:
Die jetzt beschlossene Angleichung der Abgeordnetenentschädigung ist gerade die notwendige Konsequenz aus der Angleichung an die Richtergehälter. Nur so kann diese Orientierungsgröße, also das Gehalt eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes, auch umgesetzt werden. Die Tätigkeit eines unabhängigen Abgeordneten als Mitglied eines obersten Verfassungsorgans ist nach Auffassung der Kommission am ehesten mit einem unabhängigen Richter an einem Bundesgericht vergleichbar.
Da ich einige Jahre lang die Auswahl der Bundesrichter für die Union koordiniert habe, finde ich diesen Vergleichsmaßstab jedenfalls für mich auch nicht unangemessen.
Auch ist so ein nachvollziehbarer und zuverlässiger Bezugsrahmen gefunden, der den Bürgerinnen und Bürgern eine bessere Orientierung bietet als etwa die große Bandbreite der Bezüge von freiberuflich Tätigen, Geschäftsführern und Vorständen.
Zukünftige Anpassungen der Abgeordnetenentschädigung sollen sich ab dem 1. Juli 2016 an der Entwicklung des Nominallohnindexes des Statistischen Bundesamtes orientieren. Dieser Index erfasst die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste aller abhängig Beschäftigten im Bundesgebiet. Durch die ab dann jährlich stattfindende Angleichung ist sichergestellt, dass die Abgeordneten an der durchschnittlichen – positiven wie negativen – Einkommensentwicklung der Gesamtbevölkerung teilhaben.

Der Entwurf verzichtet zudem auf komplette Analogie zur Richterbesoldung: Den Familienzuschlag, den Oberrichter beanspruchen können, soll es für Abgeordnete nicht geben.

Frage 3
Unverändert bleibt die Kostenpauschale, mit der die Parlamentarier laufende Auslagen und ihr Bundestagsbüro finanzieren?
Irgendwann wird auch eine Erhöhung kommen (müssen), wann?

Dr. Günter Krings:
Eine Anpassung der Kostenpauschale, die zum Beispiel den Aufwand für eine Berliner Wohnung, das Wahlkreisbüro und andere Ausgaben der Mandatsarbeit deckt, ist meines Wissens nicht geplant.
Im Gegenteil: die Abzüge aus der Kostenpauschale werden sogar höher.
Das Fehlen im Parlament wird künftig um 100 Prozent teurer. Entschuldigte Abwesenheit kostet dann 100 Euro, unentschuldigtes Fehlen 200 Euro.

Frage 4
Welche Änderungen bei den Diäten- und Pensionsrichtlinien wird es außerdem noch geben?

Dr. Günter Krings:
Neben der bereits erwähnten Koppelung der künftigen Anpassungen der Abgeordnetenentschädigung an die Entwicklung des Nominallohnindexes wurden auch hinsichtlich der Pensionsrichtlinien Änderungen beschlossen:
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages erwerben mit ihrer Tätigkeit einen Anspruch auf eine öffentlich-rechtliche Altersversorgung – ebenso wie andere Inhaber öffentlicher Ämter.
Seit dem 01. Januar 2008 beträgt der Steigerungssatz der zu versteuernden Altersentschädigung nach einem Jahr der Mitgliedschaft 2,5% der Abgeordnetenentschädigung. Das maximal erreichbare Versorgungsniveau wird zukünftig abgesenkt auf 65 Prozent der Abgeordnetenentschädigung. Der Höchstsatz wird dementsprechend erst nach 26-jähriger Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag erreicht. Mit seiner Herabsetzung wird der Überlegung Rechnung getragen, dass die Altersentschädigung eine lückenfüllende Versorgung für die Zeit der Mitgliedschaft im Parlament ist. Die Zugehörigkeit zum Deutschen Bundestag stellt für die allermeisten Abgeordneten ja nur einen Teil des Berufslebens dar. Vierzig Prozent der Abgeordneten scheiden bereits nach zwei Wahlperioden wieder aus dem Deutschen Bundestag aus. Allerdings ist nicht für alle der Wiedereinstieg in das normale Berufsleben leicht.

Frage 5
Wie beurteilen Sie das Vorhaben insgesamt?

Dr. Günter Krings:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist sich ihrer Verantwortung hinsichtlich der Höhe und der Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigung gegenüber der Öffentlichkeit bewusst. Andererseits muss dem Mandatsträger, der sich für eine zeitlich begrenzte Übernahme politischer und gesellschaftlicher Verantwortung entscheidet, ebenso wie anderen Berufsgruppen auch das Recht auf eine angemessene Anpassung seiner Entschädigung zuerkannt werden.
Dass diese Anpassung jetzt auch nach meiner Auffassung recht hoch ausfällt, hängt eben damit zusammen, dass es mehrere Jahre lang zwar bei den Bundesrichtern und -beamten Gehaltserhöhungen gab, aber eben nicht bei den Bundestagsangeordneten.

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